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Landgericht hält 42-Jährige für schuldunfähig / Sie zündete 2011 ihre Wohnung an Stendalerin hörte Stimmen, die ihr ein Feuer befahlen

Von Wolfgang Biermann 16.01.2014, 01:16

Stendal. Das Landgericht Stendal hat gestern im Rahmen eines Sicherungsverfahrens eine 42-jährige Hansestädterin vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Die Beschuldigte hatte wohl am 27.Juni 2011 gegen 15 Uhr unter anderem mittels Teelichtern und Entzünden von Taschentüchern und anderen Materialien einen Brand in ihrer Wohnung in Stendal-Stadtsee verursacht.

Der Ärztliche Direktor des Landeskrankenhauses für Forensische Psychiatrie Uchtspringe, Dr. Joachim Witzel, bescheinigte ihr jedoch in seinem Gutachten, dass sie an einer "schizo-affektiven Psychose" leidet, befehlsgebende Stimmen gehört habe und deshalb nicht schuldfähig sei.

Die Beschuldigte ist seit einem beruflich bedingten Burn-Out in psychischer Behandlung. Seitdem steht sie auch unter Betreuung. Schon sechs Monate vor dem Brandereignis hatte sie ihre Medikamente einfach weggelassen. Zwei kurze Beziehungen gingen in die Brüche. Dazu kamen laut Gutachter fehlende soziale Einbindung, Vereinsamung und Verlustängste sowie letztlich auch Alkohol.

"Das Ganze hat sich allmählich aufgebaut", so Dr. Witzel. Sie habe "personifizierte geheime Botschaften aus dem Internetradio gehört". Und Stimmen hätten ihr schließlich befohlen, den Brand zu legen. Sie habe nicht gewagt, sich dem zu widersetzen. Die selben Stimmen hätten ihr auch befohlen, den Brand wieder zu löschen. Zum Glück ist dabei nur ein Stück PVC-Fußbodenbelag beschädigt worden. Als Polizei und Feuerwehr eintrafen, war das Feuer schon erloschen. Über die Schadenshöhe wurde nichts bekannt.

Frau hat der Polizei splitternakt die Wohnungstür geöffnet

Ein Polizist hatte als Zeuge ausgesagt, dass ihm die Frau splitterfasernackt die Wohnung geöffnet habe. Es roch nach Brand. Er hätte Hunderte von Kerzen "altarmäßig aufgebaut" im Wohnzimmer gesehen und einen Berg mit Bekleidung, der offenbar angezündet und wieder gelöscht worden war. Die Beschuldigte habe ihm gesagt, ihr wäre der "Heiland erschienen" und "sie hätte durchs Feuer gehen müssen".

Ein Mitarbeiter der Hausverwaltung war als Erster am Tatort gewesen. Aber auch da war das Feuer schon aus und der Qualm durchs Balkonfenster abgezogen.

Zur Sache sagte die 42-Jährige nicht aus, nur: "Das will ich nie mehr erleben." Zu den Umständen vor und nach der Tat machte die rechtlich bislang Unbescholtene aber Angaben. Derzeit fühle sie sich gut, sei in psychischer Behandlung, nehme ihre Medikamente ein, pflege Kontakte zu ihren Kindern und habe Freunde. Außerdem gehe sie einer Arbeit in einer Einrichtung für psychisch Erkrankte nach. "Die Krankheit ist beherrschbar, wenn die Beschuldigte durchgehend betreut und behandelt wird", sagte der Gutachter.

Gutachter bescheinigte "keine akute Gefahr" durch die Frau

Er sprach sich gegen eine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses aus. Gegenwärtig und künftig ginge keine akute Gefahr von der Beschuldigten aus. Vorausgesetzt das "Frühwarnsystem" aus Betreuung, sozialer Einbindung und medikamentöser wie auch ambulanter Behandlung funktioniere, um "rechtzeitig die Notbremse ziehen zu können".

Dem schloss sich die 1. Große Strafkammer mit dem Freispruch letztlich an.