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Richter sieht keinen Komplott 51-Jähriger muss drei Jahre ins Gefängnis

17.01.2014, 01:17

Von Wolfgang Biermann

Stendal/Salzwedel l Das Landgericht Stendal hat einen Mann aus dem Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus dem Altmarkkreis Salzwedel zu drei Gefängnis verurteilt.

Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige die beiden Töchter seiner damaligen Lebensgefährtin, heute 14 und 16 Jahre alt, von 2005 bis 2012 in acht Fällen missbraucht hat. Am älteren Mädchen hat er sich demnach viermal vergangen, wobei es laut Urteil dreimal zum vollendeten Geschlechtsverkehr gekommen ist. Des Weiteren mussten die beiden Mädchen zusammen mit weiteren Geschwistern dem Ziehvater zweimal beim Sex mit ihrer Mutter zusehen, was ebenfalls strafbewehrt und "keine Lappalie" ist, wie Richter Galler in der Urteilsbegründung sagte. Außerdem musste das heute 14 Jahre alte Mädchen bei einer Art "Blindekuh-Spiel" das Geschlechtsteil des Stiefvater ertasten, das dieser auf einem Frühstücksbrettchen positioniert hatte.

Mann verging sich an Töchtern der Lebensgefährtin

Das "Blindekuh-Spiel" hatte der Angeklagte eingeräumt und auch den Sex vor den Kindern. Die übrigen Missbräuche stellten seine Verteidiger ebenso in Abrede wie auch die Vergewaltigung der Lebensgefährtin. Das sei einvernehmlicher Sex gewesen. Überhaupt seien weder das heute 16 Jahre alte Mädchen, das selbst angeblich psychisch krank sei, noch deren Mutter glaubwürdig.

Immer wieder hatten die Verteidiger aussagepsychologische Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Mutter und Tochter beantragt, was das Gericht aber abgelehnt hatte.

Eine Komplott-Theorie von Mutter und Töchtern schloss Richter Galler aus. Dagegen spreche alles: "Die beiden Schwestern waren sich nicht grün."

Wegen seiner Teilgeständigkeit und weil der Angeklagte bislang unbescholten sei, habe das Gericht eine Haftstrafe im unteren Bereich ausgesprochen, begründete Richter Galler die dreijährige Haftstrafe. Freispruch wollten die Verteidiger angesichts der vom Angeklagten eingeräumten Taten nicht, wohl aber eine "milde Strafe", dessen Höhe sie dem Gericht anheim gestellt hatten.

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort. für die eingestandenen Taten. Er blieb aber dabei, dass er "niemanden missbraucht und zum Sex gezwungen" habe.