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Strenge Auflagen für Ex-Maßregelvollzugler Netz für gefährlichen 31-Jährigen

Von Wolfgang Biermann 23.01.2014, 01:19

Stendal l Unter strengen Auflagen hat das Landgericht Stendal die erneute Unterbringung im Maßregelvollzug für einen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Ex-Maßregelinsassen zur Bewährung ausgesetzt.

Wie berichtet war der wegen mehrfachen Raubes verurteilte 31-Jährige zunächst 2008 auf Bewährung aus dem Maßregelvollzug entlassen worden. Danach hielt er sich in mehreren Heimen auf, unter anderem in Uchtspringe, wo er im Februar vorigen Jahres einem Mitbewohner im Streit um Kaffee eine Tasse ins Gesicht warf, sodass dieser eine stark blutende Wunde davontrug. Eine Ergotherapeutin erlitt durch einen Faustschlag des Angeklagten einen komplizierten Nasenbeinbruch. Dabei ging es um 50 Cent, die er angeblich zu wenig an Lohn erhalten hatte und wofür er der jungen Frau die Schuld gegeben hatte.

Trotzdem ist der Angeklagte, der von Kindheit an von Gutachtern als aggressiv und verhaltensauffällig beschrieben wurde, im April vorigen Jahres in die Freiheit nach Stendal entlassen worden. Hier nahm er nach eigenen Angaben seine ihm verordneten aggressionshemmenden Medikamente monatelang nicht ein.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held sagte in seinem Gutachten, dass "die öffentliche Sicherheit durch den Angeklagten gefährdet" sei. In Eigenverantwortung sollte dieser allein nicht in Freiheit leben, weil von ihm eine latente Gefahr ausginge. Er empfahl dem Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte benötige aber einen "strukturierten Tagesablauf" und "klare Ansagen". Er attestierte demm Angeklagten eine "krankhaft seelische Störung."

Der Empfehlung des Gutachters schlossen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den Plädoyers an. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden setzte indes den erwarteten Urteilsspruch aus und vertagte sich auf einen Reservetag.

Am Dienstag nun verkündete die Kammer welches "engmaschige Netz" sie dem Angeklagten, der bislang nur in den Tag hinein lebte, im Zuge der Urteilsfindung "geknüpft" hat. Die Bewährungszeit wurde auf das Maximum (fünf Jahre) festgesetzt. Für diesen Zeitraum wird er auch unter die Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Diesen muss er regelmäßig kontaktieren. Des Weiteren muss sich der Angeklagte alle 14 Tage in der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses Uchtspringe zur Nachsorge vorstellen. Dort sollen zudem regelmäßig Laboruntersuchungen durchgeführt werden, ob er die ihm verordneten Medikamente auch nimmt. Außerdem muss er den Alkohol meiden. Auch das soll durch turnusmäßige Untersuchungen kontrolliert werden.

Schließlich soll sich der ambulante psychiatrische Pflegedienst um den Angeklagten kümmern, allerdings intensiver als bislang.