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Landrat erwartet Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 im Frühjahr / Noch keine Strafanzeige zu Volksstimme-Berichten Weitere Prüfung zum Sparkassen-Betrug hat begonnen

25.01.2014, 01:17

Stendal l Landrat Carsten Wulfänger (CDU) rechnet im Frühjahr mit den Ergebnissen der zweiten Sonderprüfung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV). Nach dem ermittelten Millionenschaden in den Bereichen Bauvergaben und Fuhrpark während der Jahre 2010 bis 2012 hatte der Verwaltungsrat der Kreissparkasse im Oktober eine Prüfung der Jahre 2007 bis 2009 beschlossen (Volksstimme berichtete).

"Damit haben die Prüfer inzwischen begonnen", sagte Wulfänger auf Volksstimme-Nachfrage. Im Kreistag hatten mehrere Fraktionen darauf gedrungen, dass noch vor der Kommunalwahl am 25. Mai die Prüfergebnisse vorliegen.

Die vom Verwaltungsrat im Dezember einstimmig beschlossene Strafanzeige gegen unbekannt wegen der Weitergabe von Informationen über die ersten Prüfergebnisse des OSV an die Volksstimme hat Wulfänger hingegen noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. "Das hat bei mir nicht eine so hohe Priorität", sagte er.

Der Landrat war nach Bekanntwerden des Beschlusses landesweit in die Schlagzeilen geraten. So hatte sich der Landesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Uwe Gajowski, hinter die Recherchen der Volksstimme gestellt und Wulfänger aufgefordert, von einer Strafanzeige abzusehen. Er handele ansonsten wider der von ihm versprochenen Transparenz in der Aufklärung der Betrugsvorwürfe gegen den langjährigen Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister, kritisierte Gajowski.

In Teilen der Kreispolitik wird inzwischen damit gerechnet, dass die Strafanzeige fallen gelassen wird. Dies müsste indes der Verwaltungsrat beschließen. Das Gremium tagt erst wieder im Februar.

Unterdessen werden die vom Verwaltungsrat beauftragten Berliner Fachanwälte am Montag eine 105 Seiten umfassende Erwiderung auf die Klage von Ex-Vorstandschef Burmeister einreichen. Dieser geht vor dem Landgericht gegen seine fristlose Entlassung und Einstellung der Versorgungsbezüge vor. Der Verwaltungsrat will in diesem Verfahren auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Prozess dürfte im zweiten Quartal beginnen.