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Vier bis sechs Jahre Haft für Stendaler Trio Drogendealer müssen ins Gefängnis

Von Wolfgang Biermann 04.02.2014, 01:23

Stendal | Am Montag hat das Landgericht Stendal drei dreißigjährige Hansestädter wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu langjährigen Haftstrafen verurteilt: zwei der drei Angeklagten, die allesamt kasachischer Herkunft sind, zu je sechs Jahren und den dritten zu vier Jahren Gefängnis.

Die zu sechs Jahren verurteilten Angeklagten werden zudem zur Drogentherapie im Maßregelvollzug untergebracht. Nach dem Gutachten eines Gerichtssachverständigen sind sie selbst drogenabhängig und wollen davon loskommen.

Die Urteile waren keine Überraschung, denn sie waren zuvor per sogenannter Verständigung, auch Deal genannt, zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht vereinbart worden (die Volksstimme berichtete).

Polizei entdeckt 19 Kilo Rauschgift und eine Maschinenpistole

Die Geständnisse des vorbestraften und zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Trios machten gestern den schon am letzten Prozesstag angebahnten Deal perfekt. Das Gericht hatte gestern in einem Fall die auszuurteilende Freiheitsstrafe noch um ein halbes Jahr nach unten korrigiert.

Die 1. Große Strafkammer sah es im Urteil als erwiesen an, dass die zwei Haupttäter von Januar bis Mai vorigen Jahres viermal je zehn Kilogramm Amphetamine (chemische Droge) im Raum Aachen/Düsseldorf erworben hatten, um sie in Stendal gewinnbringend weiterzuverkaufen. Mit gesondert verfolgten Kurieren kam das Rauschgift nach Stendal. Der dritte Angeklagte hatte über seine Ehefrau Garagen in Stendal angemietet, wo die Drogen gelagert und gestreckt wurden.

Am 3. Juli vorigen Jahres war der Stendaler Polizei ein Schlag gegen den organisierten Drogenhandel gelungen. Bei einer nach mehrmonatiger Überwachung der Angeklagten durchgeführten Razzia fanden die Ermittler gut 19 Kilogramm Rauschgift in zwei Garagen in Stendal und dazu noch eine Maschinenpistole Kalaschnikow. Außerdem stellte die Polizei Bargeld in beträchtlicher Höhe sowie ein Auto sicher.

Zweijährige Drogentherapie wird angerechnet

Das in einem Bankschließfach und in der Wohnung eines Angeklagten sichergestellte Geld fällt nach dem Deal der Staatskasse anheim.

Wie die Volksstimme erfuhr, müssen die Strafen relativiert werden. Denn nach Vorwegverbüßung von je einem Jahr Gefängnis werden die beiden Haupttäter ihre maximal zwei Jahre dauernde Drogentherapie antreten. Diese wird auf die Gesamthaftstrafe angerechnet. Wahrscheinlich sei es, dass die dann noch ausstehenden drei Jahre Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt werden. Also von sechs Jahren Freiheitsstrafe letztlich insgesamt nur drei Jahre übrig bleiben. Allerdings haben alle drei noch Bewährungen offen. Übrigens: Trotz Verständigung über das Urteil können die Angeklagten noch Revision dagegen einlegen.