1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. "Keine Teilhabe, sondern Ausgrenzung"

Für Max Vinzelberg gibt es keinen integrativen Hortplatz mehr, weil er 14 Jahre alt ist "Keine Teilhabe, sondern Ausgrenzung"

Von Thomas Pusch 07.02.2014, 02:19

Sein 14. Geburtstag war für Max Vinzelberg nicht nur ein fröhlicher Tag. Mit diesem Tag endete nämlich sein Anspruch auf einen integrative Hortplatz. So will es das Kinderförderungsgesetz. Und die Familie Vinzelberg hat jetzt ein großes Problem.

Stendal l Mit zwei Jahren kam der mit dem Down-Syndrom geborene Max Vinzelberg in die Integrative Kindertagesstätte der Lebenshilfe in Flessau. Von der Frühförderung über die integrative Tagesbetreuung kam er dann in den Kinderhort. Nach zwölf Jahren hat er dort keinen Platz mehr. Denn das Kinderförderungsgesetz sieht einen Anspruch nur bis zum 14. Lebensjahr vor. Das bedeutet ein Problem für die Familie Vinzelberg. Max` Mutter Ellen arbeitet in Früh- und Spätschicht als Sachbearbeiterin in der Fachhochschule, eine private Betreuung lässt sich nicht organisieren.

Gespräche mit dem Sozialamt

"Das hat doch mit Teilhabe nichts zu tun, sondern das ist Ausgrenzung", bemängelte Kita-Leiterin Gabriele Hoffmann im Gespräch mit der Volksstimme.

"Für uns ist eine Welt zusammengebrochen", meinte Ellen Vinzelberg. Bereits seit April vergangenen Jahres macht sie sich Gedanken darüber, wie Max weiter betreut werden kann. Sie stellte einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt des Landkreises. So wollte sie erreichen, dass Max auch nach seinem 14. Geburtstag einen Hortplatz bekommt. "Es wurden zahlreiche Gespräche geführt, in denen mir auch verschiedene Vorschläge unterbreitet wurden", sagte sie. Doch all die Möglichkeiten seien keine Lösungen für ihren Sohn. Am 20. Januar wurde ihr schließlich vom Landkreis mitgeteilt, dass am 4. Februar definitiv der letzte Horttag von Max sein würde, ein Tag vor seinem 14. Geburtstag. "Ich war absolut perplex, dass es dann so konkret wurde. Ich hatte gehofft, dass er wenigstens noch während der Ferien in den Hort gehen kann."

Betroffene Eltern sollen sich melden

Laut einem Erlass aus dem Kultusministerium müsste die Förderschule für einen Betreuungsplatz sorgen. Doch an der Erxlebener Schule sieht man keinen Bedarf. "Es kann doch nicht sein, dass Max der erste 14-Jährige mit diesem Problem ist", ist Ellen Vinzelberg überzeugt. Sie hofft, dass sich Eltern melden, die in einem ähnlichen Dilemma stecken, um gemeinsam etwas zu erreichen.