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Landgericht schließt die Öffentlichkeit aus / Zeugin wirkt verängstigt Erhöhte Sicherheitsstufe im Prozess um Vergewaltigung

08.02.2014, 01:21

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Ungewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen gestern in der Prozessfortsetzung um die Vergewaltigung einer jungen Frau in Stendal. Bis zu fünf Justizwachtmeister befinden sich zeitweise im Saal 121 des Landgerichts. Und auf Anordnung des Gerichts haben die Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagte und sein Verteidiger die sonst angestammten Plätze tauschen müssen.

Überredungskunst ist gefragt

Wie berichtet, gehörte der 23 Jahre alte Angeklagte 2011 zu einer Gang von Stendaler Jugendlichen, die in Magdeburg auf Raubzug waren und wahllos harmlose Passanten niederschlugen und ausraubten. Gründe für die Sicherheitsmaßnahmen bleiben ungenannt. Sie sind aber wohl darin zu suchen, dass das vermeintliche Opfer als Zeugin gehört werden soll. Doch dazu kommt es zunächst nicht, denn die junge Frau fehlt. Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden erreicht sie auf dem Handy. Im Telefonat kündigt die Frau ihr umgehendes Kommen an.

Doch es bedarf einiger Überredungskunst von Seiten der Staatsanwältin wie auch der Richterin, die 21-Jährige zum Betreten des Gerichtssaals zu bewegen. Offenbar hat sie Angst, dem Angeklagten und seinen im Saal als Zuhörer sitzenden zahlreichen Familienangehörigen gegenüberzutreten.

21-Jährige soll unter anwaltlicher Obhut befragt werden

Schließlich nimmt sie, vom Angeklagten abgewandt, neben der Staatsanwältin Platz. Die stellt umgehend den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie begründet ihn mit den schutzbedürftigen Persönlichkeitsinteressen der jungen Frau. Das Gericht gibt dem Antrag statt.

Hinter verschlossenen Türen beginnt die Befragung, wird aber bald abgebrochen. Erklärung der Staatsanwältin später dazu: "Die Zeugin wird bei der Fortsetzung am 14. Februar unter anwaltlicher Obhut weiterbefragt." Die Frage bleibt offen, warum die 21-Jährige nicht schon zuvor einen Opferanwalt an ihrer Seite hatte.