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Berufung zurückgezogen: 900 Euro Geldstrafe für Stendalerin 43-Jährige nimmt Schläfer auf der Parkbank den Rucksack ab

Von Wolfgang Biermann 10.02.2014, 01:33

Stendal l Einem Alkoholisierten, der auf einer Parkbank in der Innenstadt von Stendal offenbar seinen Rausch ausschlief, den Rucksack gestohlen zu haben, wurde einer 43-jährigen Hansestädterin vorgeworfen.

Wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, wie die Tat juristisch bewertet wird, muss sie nun 900 Euro Geldstrafe zahlen. Ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichtes nahm die geständige Täterin vor dem Landgericht jetzt zurück. "Weniger geht nicht. Sie haben doch die Tat gestanden. 90 Tagessätze das ist die Mindeststrafe, und zehn Euro Tagessatz ergeben sich aus ihrem Arbeitslosengeld", hatte ihr zuvor der Vorsitzende Richter der Berufungskammer Gundolf Rüge ins Gewissen geredet.

Wohl dem Alkohol selbst nicht abhold, hatte die Angeklagte dem schlafenden Mann im Juni des Vorjahres gegen 16 Uhr auf der Parkbank nahe eines Discounters den Rucksack gestohlen. Sanitäter hatten sich später um den auf der Bank Liegenden bemüht und ihn aus dem Schlaf geweckt. Dabei stellte dieser fest, dass sein Rucksack weg ist. Wertsachen und Geld fanden sich wohl nicht darin, das hatte er in einer Hosentasche noch bei sich. Die Polizei fand die von einer Zeugin beschriebene Angeklagte unweit des Tatortes. Den Rucksack hatte sie dabei.

1800 Euro Geldstrafe forderte zunächst ein vom Amtsgericht erlassener Strafbefehl von ihr ein. Ihr Einspruch dagegen hatte Erfolg. Das Amtsgericht ermäßigte im darauf angesetzten Prozess die Strafe auf 900 Euro. Dennoch soll ihr danach ein Anwalt zur Berufung geraten haben. Vor dem Landgericht war sie anwaltlich nicht vertreten.

"Wer auch immer Ihnen diesen Rat gegeben hat, es war kein guter", sagte Richter Rüge der bislang unbescholtenen Frau. Nach Rücknahme der aussichtslosen Berufung gab er ihr noch mit auf den Weg: "Selbst wenn die Gelegenheit günstig scheint, lassen Sie künftig die Finger davon."