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Prozess um den Tod eines Dachdeckers in Tangermünde fortgesetzt Verteidiger wollen Ortstermin für einen Gerüstnachbau

Von Wolfgang Biermann 13.02.2014, 01:24

Stendal l Im Berufungsprozess um den Unfalltod eines Dachdeckers am 8. März 2011 in Tangermünde sind am Dienstag beim mittlerweile sechsten Verhandlungstag drei Polizisten und der Chefarzt der Salus-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Uchtspringe als Zeugen gehört worden.

Zum Prozessauftakt waren die Witwe sowie Sohn und Tochter des beim Sturz von der St. Stephanskirche zu Tode gekommenen Dachdeckers als Zeugen gehört worden. Alle drei hatten ausgesagt, dass sie der Verlust des Ehemannes beziehungsweise Vaters gesundheitlich sehr beeinträchtigt habe, was sich vorwiegend in psychischen Problemen wie Angstzuständen und Panikattacken geäußert habe. Deshalb seien sie in Behandlung gewesen beziehungsweise seien es noch. Chefarzt Jewgenij Wolfowskij untermauerte aus fachärztlich psychiatrischer Sicht die Aussagen der Hinterbliebenen.

Unter den drei am Dienstag als Zeugen gehörten Polizeibeamten war ein Hauptkommissar, der auf Gerichtsbeschluss hin zwei Jahre nach dem Unfall die Bohle im Februar 2013 beschlagnahmt hatte, mit der der Dachdecker über 13 Meter in die Tiefe gestürzt war. Ein zweiter Kriminalist hatte unmittelbar nach dem Sturz Fotos an der Kirche und auf dem Gerüst gemacht. Als er dort eingetroffen sei, habe der 44-Jährige noch gelebt, sagte der Polizist aus. Er verstarb auf der Fahrt ins Krankenhaus im Rettungswagen. Zum Unfallhergang und zur möglichen Unfallursache, habe er Informationen vor Ort bekommen. Sie stammten vom Bruder des Verunglückten, der als Vorarbeiter auf der Baustelle tätig war, sagte der Polizist weiter aus.

Urteil ist für den 21. Februar zu erwarten

Zum wiederholten Mal regten die Verteidiger der drei Angeklagten an, auf einem Gerüstnachbau an einem anderen Ort die damalige Situation nachzustellen. Das Gericht ging der Anregung bislang nicht nach. Am 18. Februar hat die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge das wohl alles entscheidende Gutachten des Berliner Gerüstbausachverständigen Sven Herold vorgesehen. Das Amtsgericht war am 8. März 2013 einem anderen Gutachter folgend zu der Auffassung gelangt, dass das Gerüst "eine Vielzahl von Mängeln" besaß.

Für den 21. Februar ist nach gegenwärtigem Stand das Urteil zu erwarten.