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Geliehenes Pony verkauft / Verurteilt – Urteil angefochten Osterburger erscheint nicht zur Berufung am Landgericht

Von Wolfgang Biermann 19.01.2011, 04:27

Stendal. Ein skurril anmutender Fall landete jetzt vor dem Landgericht Stendal: Unterschlagung eines Reitponys.

Ein 50-jähriger Osterburger soll im September 2009 ein ihm nur zur Ansicht überlassenes Reitpony für 670 Euro verkauft haben. Dafür ist er vom Amtsgericht Stendal am 12. Oktober vorigen Jahres wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt worden. Außerdem verdonnerte ihn der Strafrichter zum Schadensersatz.

Mit dem Urteil wollte sich der Angeklagte aus einem Ortsteil von Osterburg aber nicht zufriedengeben und legte Berufung ein. Und die sollte am Montag um 9 Uhr vor der Strafkammer 11 am Landgericht Stendal verhandelt werden. Der Vorsitzende Richter Ulrich Galler hatte zur Beweisaufnahme insgesamt acht Zeugen geladen. Doch wer nicht vor Gericht erschien, war der Angeklagte.

Sein Verteidiger brachte vor, dass er noch in der Vorwoche mit seinem Mandanten gesprochen und ihn zu 8.30 Uhr ins Landgericht bestellt habe. Eine Entschuldigung fürs Fernbleiben gab es nicht. Und so sprach nach einer viertelstündigen Wartefrist auf Antrag von Staatsanwältin Dagmar Regel das Gericht das Urteil: "Die Berufung wird verworfen."

Wie Richter Galler begründete, "eine denkbar einfache Entscheidung", da der Berufungsführer nicht erschienen sei. Zu der vom Amtsgericht ausgeurteilten Geldstrafe und zum Schadensersatz kommen nun auch noch die Kosten für die Berufung und für den eigenen Anwalt.