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70-jährigen Rentner ausgeraubt 19 Monate Haft / Maßregelvollzug

22.02.2014, 01:43

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Ein 32 Jahre alter, vielfach vorbestrafter Stendaler muss wegen Raubes 19 Monate ins Gefängnis. Zugleich wird der alkohol- und drogenabhängige Angeklagte im Maßregelvollzug zur Suchttherapie untergebracht.

Etliche Schachteln Zigaretten gekauft

Im Berufungsprozess gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichtes zog der Angeklagte nach deutlichen Worten des Vorsitzenden Richters Gundolf Rüge gestern sein Rechtsmittel dagegen zurück. Demnach hat er am 10. Juli vorigen Jahres nach reichlich Drogen- und Alkoholkonsum an einer Supermarktkasse im Wohngebiet Stendal-Stadtsee beobachtet, wie ein gehbehinderter, 70 Jahre alter Rentner etliche Schachteln Zigaretten und Lebensmittel einkaufte. An der Kasse sah der im Prozess weitgehend geständige Täter auch, dass der gebrechliche Mann eine größere Menge Geld im Portemonnaie einstecken hatte.

Über 20 Minuten verfolgte der Angeklagte den mit einem Rollator auf dem Nachhauseweg befindlichen Rentner. Schließlich bat er ihn, ihm ein Zwei-Eurostück zu wechseln. Als der 70-Jährige seine Geldbörse zückte, stieß er ihn zu Boden und entriss ihm nicht nur den gesamten Einkauf, sondern auch das Portemonnaie. Darin befanden sich etwa 300 Euro Bargeld, die Bankkarte, der Personal- und der Rentenausweis und weitere wichtige Dokumente.

Das Amtsgericht schrieb dem "notorischen Straftäter, der fast schon sein halbes Erwachsenenleben in Haft verbracht hat", ins Urteil, dass er sich ein "besonders wehrloses Opfer ausgesucht" habe. Gleichwohl milderte das Amtsgericht die Strafe ab, weil eben nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der zuvor reichlich konsumierten Drogen und des Alkohols vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

Angeklagter wollte milderes Urteil

Trotzdem wollte der Angeklagte vor dem Landgericht ein noch milderes Urteil. "Sie sind ja schon dreimal wegen Raubes vorbestraft. Und 19 Monate Haft - das ist sehr moderat; ich hätte mir auch eine über zweijährige Haftstrafe vorstellen können", machte Richter Rüge dem Berufungsführer wenig Aussichten auf Erfolg.

Schließlich zog der Angeklagte denn auch nach Beratung mit seinem Verteidiger die Berufung zurück. Zugleich beantragte dieser aber auch die Aussetzung des Haftbefehls. Doch die Staatsanwaltschaft lehnte mit Hinweis auf die Flucht- und Wiederholungsgefahr ab, das Gericht entschied ebenso.

Am Montag erwartet den Angeklagten in anderer Sache am Stendaler Amtsgericht schon der nächste Prozess.