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72-Jähriger verging sich an einem Jungen Drei Jahre Haft wegen Missbrauchs

Von Wolfgang Biermann 26.02.2014, 01:19

Stendal l Nein, ein Sexmonster, das sich kleine Kinder zur Befriedigung seiner Lust sucht, ist er wohl nicht, das hat ein Psychiater bestätigt. Aber ein armes Würstchen, als das er sich selbst vor Gericht darstellte, sei er auch nicht, wie der Staatsanwalt feststellte.

Vergangene Woche hat das Landgericht Stendal einen 72-jährigen Rentner aus der Westaltmark wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Jungen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah sieben von elf angeklagten Straftaten als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft sprach von der Spitze eines Eisbergs, hatte aber nicht mehr Taten angeklagt, weil einige erst mit der Aussage des Opfers als Zeuge vor Gericht am letzten Prozesstag zutage getreten seien. Auch das Gericht ging von mehr Taten aus.

Es war nicht das erste Mal, dass sich der vielfach vorbestrafte Rentner, 1962 wurde er erstmals verurteilt, wegen Kindesmissbrauchs verantworten musste. So war er zuletzt vom Landgericht Stendal 2007 wegen des Missbrauchs von zwei 13-jährigen Jungen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Angeklagter wurde schon 2007 wegen Missbrauch verurteilt

Ab Sommer 2012 kam es nach Verbüßen dieser Strafe zu den Missbräuchen des Sohnes von Bekannten. Der Junge durfte sich mit Erlaubnis der angeblich arglosen Eltern bei ihm aufhalten und auch übernachten. Der 72-Jährige hatte gestanden, drei- bis viermal am Geschlechtsteil des schlafenden Jungen manipuliert zu haben, was strafrechtlich als Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person gilt und mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft wird je Tat. Darüber hinaus gab es weitere Straftaten auf einer Couch.

Nach dem Übernachten fand der Junge zehnmal Geld in seiner Hose, insgesamt 50 Euro. Ob es jedes Mal Lohn für einen Missbrauch war, blieb offen. Das Gericht sprach von erheblicher krimineller Energie, des zur Tatzeit unter Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers stehenden Rentners. Der Psychiater hatte ihm einen leichten Grad von Pädophilie (sexuelle Neigung zu Kindern) attestiert, ihm aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Er sei therapierbar, aber nicht heilbar, so der Gutachter.

Sofern man Kinder von ihm fernhalte, sei die Gefahr weiterer Straftaten gering. Chancen zur Therapie in Freiheit habe er genug gehabt und nicht genutzt. Darum könne es auch keine Bewährungsstrafe geben, hieß es im Urteil.