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Beim Prozess fehlt ein Angeklagter Auftakt um Raub ist missglückt

Von Wolfgang Biermann 28.02.2014, 01:19

Stendal l Überraschend ist gestern der Prozessauftakt um zwei bewaffnete Raubüberfälle auf eine Tankstelle und einen Überfall auf eine von sozial Schwachen bewohnte Einrichtung - allesamt in Gardelegen - missglückt.

Einer der drei Angeklagten, er befindet sich auf freiem Fuß, ist gestern Nachmittag nicht vor dem Landgericht Stendal erschienen. Die 1. Große Strafkammer erließ daraufhin Haftbefehl gegen ihn. In der Hoffnung, dass er festgenommen werden konnte, soll der Prozessauftakt heute wiederholt werden.

Worum geht es: Es klingt wie einem TV-Krimi entnommen, was dem 29-Jährigem als Haupttäter und den zwei Mit-angeklagten, 30 und 25 Jahre alt (alle drei aus Gardelegen) vorgeworfen wird. Maskiert und bewaffnet ist in Gardelegen zweimal dieselbe Sprint-Tankstelle in der Letzlinger Straße überfallen worden.

Tankwart angeschossen mit einer Luftdruckpistole

In einem Fall wurde am 3. Januar vorigen Jahres eine Kassiererin mit einer Softairpistole bedroht, und im zweiten Fall am 2. September ist eine Luftdruckpistole beim Raub verwendet worden (Volksstimme berichtete über beide Überfälle). Beim zweiten Überfall soll dem Kassierer in den Hinterkopf geschossen worden sein, weil dieser zunächst wohl nicht willig war, den Tresor aufzuschließen. Im Januar betrug die Beute 7400 Euro und im September lediglich 200 Euro. Der 29-Jährige sitzt seit dem 9. September in Untersuchungshaft.

Zuvor soll das Trio zusammen noch mit Axt, Schlagstock und Quarzhandschuhen bewaffnet, in einer sozialen Einrichtung aufgetaucht sein, um deren Bewohner "abzuziehen". Die Täter sollen eine Tasche auf den Tisch gestellt und gefordert haben: "Vollmachen!"

Fünf Jahre als Mindeststrafe je Tat für bewaffneten Raub

Wie die Volksstimme seinerzeit berichtete, sollen unter anderen Smartphone und Spielkonsole dabei die Beute gewesen sein. Für Raub mit Waffen sieht das Gesetz im sogenannten Regelfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren je Tat vor und drei Jahre für "normalen" Raub. Das bestätigten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Landgerichtssprecher Michael Steenbuck.

Je fünf Jahre könnten für die Tankstellen-Überfälle und drei Jahre als Mindeststrafe für den dritten Raub in Frage kommen, sofern sich die Schuld der Angeklagten im Prozess erweise.

Bislang hat das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sechs Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Gelänge es dem gestern nicht erschienenen Angeklagten, sich weiter vor dem Prozess zu drücken, käme laut Gerichtssprecher auch eine Abtrennung seines Verfahrens in Betracht. Unklar ist, ob die überfallene Kassiererin als Nebenklägerin zugelassen wird. Dem Gericht fehlen bislang fachärztliche Atteste, die ihre seelischen wie körperlichen Beschwerden untermauern könnten.