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Landgericht sah keine Milderungsgründe für 31-jährigen Stendaler Zwei Jahre Haft für Drogendealer

Von Wolfgang Biermann 07.03.2014, 01:22

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 31 Jahre alten, 15-fach vorbestraften Rolandstädter wegen Drogenbesitz in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Haftbefehl, der ihn im Oktober in U-Haft brachte, bleibt aufrechterhalten.

Polizei kam Angeklagtem durch Zufall auf die Spur

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sah es nach zweitägiger Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der teilgeständige Angeklagte ein Kilo Amphetamine (Kunstdroge) nicht nur für unbekannt gebliebene Mittäter aufbewahrte, wie von ihm behauptet, sondern es "täterschaftlich besessen" hat, um das Rauschgift zu strecken und zum Weiterverkauf zu portionieren. Durch einen Zufallsfund kam die Polizei dem Angeklagten am 17. Oktober auf die Spur, als sie bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht nur auf Diebesgut aus Einbrüchen in Arztpraxen und Ämtern stieß, sondern im Kühlschrank das besagte Kilo Amphetamine fand. Es war teils schon gestreckt und verkaufsgerecht portioniert.

Darüber hinaus entdeckten die Beamten auch Koffein, das in der Drogenszene als Streckmittel verwendet wird. Der nach eigenen Angaben stark Opiat-abhängige, aber keine sonstigen Drogen konsumierende Angeklagte hatte erklärt, dass er zufällig von zwei ihm unbekannten "Russen aus Magdeburg" angesprochen worden war. Die wollten angeblich, dass er das Amphetamin kurzfristig aufbewahrt. Dafür sollte er Polamidon als Ersatzdroge erhalten. Die würde er benötigen, weil er an einem Drogenaustauschprogramm teilnehme und vom Arzt nicht genug Ersatzdrogen verabreicht bekommen habe. Ein Gerichtspsychiater hatte ihn eine "zutiefst kriminelle dissoziale Persönlichkeit" genannt. Die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung sei nicht behandelbar. Haftstrafen würden ihn nicht beeindrucken. Therapien im Maßregelvollzug seien "von Erfolglosigkeit geprägt", sodass weitere Delikte zu erwarten seien. Gleichwohl wollte der Gutachter eine zeitweise Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten als möglichen Strafmilderungsgrund nicht ausschließen.

Doch dem folgten die Richter mit ihrem Urteil nicht. "Dafür fanden wir keine ausreichenden Hinweise", hieß es im Urteil. Und eine zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug ohne möglichen Therapieerfolg sah das Gericht als unverhältnismäßig an.