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Landgericht verurteilte 49-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs Mann bekommt 21 Monate Haft

Von Wolfgang Biermann 01.04.2014, 01:19

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen im Status der Duldung in Stendal lebenden Iraker wegen Kindesmissbrauchs zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte 49-Jährige, den zehnjährigen Sohn von Mitbewohnern im Asylbewerberheim mit Schokolade in seine Wohnung lockte. Er verschloss die Wohnungstür und machte zunächst im bekleideten Zustand Fotos mit einer Digitalkamera von dem Zehnjährigen. Der Junge musste sich dann ausziehen und obszöne Posen einnehmen. Später nahm der Angeklagte laut Urteil sexuelle Handlungen an dem Kind vor, die aber wohl nicht über Berührungen hinausgingen. Der Junge hatte der Polizei gesagt, dass er vom Angeklagten bedroht worden sei und zum Schluss zwei Riegel Schokolade erhalten habe.

Er erzählte es noch am Tattag seinen Eltern, die sofort die Polizei alarmierten. Der Angeklagte übergab den Beamten die Kamera. Die Fotos hatte er wohl gelöscht, die Polizei konnte die Bilddateien aber wieder herstellen. Der 49-Jährige blieb zunächst in Freiheit, setzte sich aber später in die Schweiz ab, um dort Asyl zu beantragen - angeblich aus Angst vor der Rache des Vaters des Zehnjährigen. Er kehrte Monate später nach Deutschland zurück, wo der mit Haftbefehl Gesuchte schon an der Grenze festgenommen wurde.

2002 war der seit 1999 in Deutschland lebende irakische Ex-Polizist, der nach eigenen Angaben mehrere Jahre aus politischen Gründen inhaftiert war, vom Landgericht Stendal wegen Kindesmissbrauchs in insgesamt fünf Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen gefährlicher Körperverletzung sprach das Landgericht Dessau im Jahr 2005 eine weitere Haftstrafe von fünf Jahren aus. Zehn Mal ist laut Gericht die Erlaubnis zum Verbleib in Deutschland von der Ausländerbehörde bislang verlängert worden.

Angeklagter sagte aus und ersparte Kind die Aussage

Er bereue die Tat und schäme sich dafür, gab er vor dem Landgericht an. Mit ihrem Urteil folgten die Richter weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwei Jahre plädiert hatte. Ohne Geständnis wäre das Urteil ungleich höher ausgefallen, so habe er dem Jungen die Tortur einer Aussage erspart, sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung. "Für eine Strafaussetzung zur Bewährung fehlen jedoch sowohl eine günstigen Sozialprognose als auch die vom Gesetzgeber geforderten besonderen Umstände", hieß es weiter.