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Dr.-Zahnlos-Prozess Hat Patientin zugestimmt oder nicht?

Von Wolfgang Biermann 03.04.2014, 01:18

Stendal l Ab 8. April soll es vor dem Landgericht um elf angeblich ohne Zustimmung der Patientin durch den Havelberger Zahnarzt Thorsten S. (43) unter Vollnarkose gezogene Zähne gehen. Zwei Mal hat sich die Justiz in Stendal bislang damit in langwierigen Prozessen auseinandergesetzt, zunächst am Amtsgericht und dann am Landgericht.

Zum Hergang: Das Amtsgericht hatte es am 5. November 2011 als erwiesen angesehen, dass S. einer Frau aus Seehausen am 14. April 2010 elf Zähne gezogen hat, ohne dass deren wirksame Zustimmung vorlag. Dafür gab`s 15 Monate Haft auf Bewährung und dazu ein zweijähriges Berufsverbot. Auf die Berufung des Angeklagten änderte die 10. Kleine Strafkammer am Land- gericht Stendal am 22. Mai 2013 das Urteil unter Einbeziehung einer Vorstrafe in eine 15-monatige Freiheitsstrafe ab. Anders als das Amtsgericht kam das Landgericht indes nicht auf elf, sondern nur auf sieben ohne Zustimmung gezogene Zähne.

Auf Betreiben der kassenzahnärztlichen Vereinigung hatte das Landesverwaltungsamt wegen weiterer Vergehen - zum Beispiel unberechtigtes Führen des Doktortitels - den Sofortvollzug des Entzugs der Zulassung als Zahnarzt angeordnet. S. sah darin eine "Generalabrechnung" gegen seine Person. Den Medien schob er weitere Schuld zu: "Die wollen unbedingt jemand hängen sehen."

Nach der von S. erwirkten Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am 30. Oktober sind die Karten nun neu gemischt. Im Sinne von S., wie es den Anschein hat. Die Richter in Naumburg monierten nämlich unter anderem, dass "die Feststellungen des Landgerichts zur Einwilligung der Patientin in die (...) Zahnextraktionen widersprüchlich seien". Es würde aber "ganz entscheidend auf die Reichweite der Einwilligung der Geschädigten ankommen". Nunmehr muss sich die 11. Kleine Strafkammer am Stendaler Landgericht damit befassen.