1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Prozess gegen "Dr. Zahnlos" überraschend eingestellt

Besser als gar nichts: Landgericht spricht Patientin 3500 Euro zu/Berufsprozess findet nun nicht mehr statt Prozess gegen "Dr. Zahnlos" überraschend eingestellt

Von Wolfgang Biermann 04.04.2014, 01:18

Stendal l "Die Strafkammer 11 hat das Strafverfahren gegen einen Zahnarzt aus Havelberg eingestellt." So der Beginn einer Pressemitteilung, die gestern unvermittelt aus dem Landgericht Stendal kam und den mehrfach vorbestraften Zahnarzt Thorsten S. betraf. Dieser hatte bundesweit in den Medien als "Dr. Zahnlos" Berühmtheit erlangt.

Das Amtsgericht Stendal hatte S. im November 2011 wegen Körperverletzung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kam ein zweijähriges Berufsverbot Das Landgericht hielt dieses Urteil im Mai 2012 im Wesentlichen. Demnach sollte S. aber 14 Monate ins Gefängnis, denn die Strafkammer 10 sah keine Gründe, die für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sprachen. Das Landesverwaltungsamt hatte S. im Nachgang auf Betreiben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung die Approbation aberkannt.

Angeklagt war das Ziehen ohne Zustimmung von elf Zähnen unter Vollnarkose im April 2010 bei einer Patientin aus Seehausen. Noch gestern hatte die Volksstimme über den anstehenden Berufungsprozess berichtet, der nach Revision im Oktober durch die Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Rückverweisung an eine andere Kammer am 8. April vor dem Landgericht beginnen sollte.

Umso mehr löste die gestrige Mitteilung Erstaunen aus. Dabei waren die Fäden wohl schon längst gezogen. "Auf Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft" habe das Landgericht das Verfahren mit Beschluss vom 21. März gegen Zahlung von 3500 Euro an die Patientin zunächst vorläufig eingestellt, hieß es. Nach Zahlungseingang sei nun die endgültige Einstellung erfolgt.

Der Vorsitzende Richter der Strafkammer 11, Ulrich Galler, begründete die Einstellung damit, "dass eine Körperverletzung im Hinblick auf die Zahnextraktion voraussichtlich ausscheide". Und: "Die Patientin sei schriftlich über die Risiken des Eingriffs ausreichend aufgeklärt worden." Deren Glaubwürdigkeit sei zweifelhaft, weil ihre bisherigen Aussagen wechselhaft gewesen seien. Von "widersprüchlichen Aussagen" hatte auch schon das OLG im Oktober in einer Pressemitteilung gesprochen.

Etwas Gutes für die Ex-Patientin konnte Gerichtssprecher Michael Steenbuck der Einstellung aber gestern dennoch im Gespräch mit der Volksstimme abgewinnen: "Die Geschädigte bekommt die 3500 Euro Geldstrafe zugesprochen." Sie habe in einem Zivilprozess gegen S. wohl über 10000 Euro Schmerzensgeld erstritten, hätte aber wenig Aussicht auf Zahlung, da S. Insolvenz angemeldet hat.