1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Angeklagter wurde Opfer eines Racheaktes

26-Jähriger aus Bismark muss wegen Drogenbesitzes 1250 Euro Geldstrafe zahlen Angeklagter wurde Opfer eines Racheaktes

Von Wolfgang Biermann 16.04.2014, 01:20

Freispruch für einen 26-Jährigen aus der Region Bismark vom Vorwurf des 16-fachen Drogenhandels. Wegen des Besitzes von Drogen muss er allerdings 1250 Euro Geldstrafe zahlen.

Stendal l Das Urteil im Berufungsprozess am Montag war keine Überraschung. Denn im Laufe der drei Verhandlungstage hatte sich schon angedeutet, dass der Angeklagte in der Tat Opfer eines Racheaktes seines früheren Kumpels und Arbeitgebers geworden ist. Dieser steckt selbst ganz tief im Drogensumpf und verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen Drogenhandels.

Dass der 32-Jährige als Hauptbelastungszeuge gelogen hat, stellte der Vorsitzende Richter Christian Hachtmann im Urteil eindeutig fest. Wie berichtet, war der 26-Jährige angeklagt, im Jahr 2011 mit Drogen im Gesamtwert von rund 30000 Euro gehandelt zu haben. Das bestritt er vehement, räumte aber ein, selbst Drogen konsumiert zu haben. Rauschgift war bei einer Durchsuchung bei ihm auch gefunden worden, allerdings nicht in großen Mengen.

Sein Ex-Arbeitgeber und Kumpel sei sauer auf ihn, weil er sich selbständig gemacht und ihm sowohl Aufträge als auch Kunden abgejagt habe, so lautete die Erklärung des Angeklagten. Die Richterin am Amtsgericht hatte ihm nicht geglaubt und ihn im November vorigen Jahres zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Sein einstiger Kumpel war im Berufungsverfahren der Einzige, der ihn belastete. Der 32-Jährige gab vor, dass für ihn der Streit um den Auftrag und die abgeworbenen Mitarbeiter keine Rolle für seine belastende Aussage gespielt habe. Er hätte sich mit dem Angeklagten ausgesöhnt.

Aussage eines Polizisten entlastet Angeklagten

Genau das stellten aber seine Ex-Freundin und auch die Freundin des Angeklagten in Abrede. Demnach hat der 32-Jährige auf vielfältige Art und Weise "Stress gemacht", bis der 26-Jährige und seine Freundin, die im selben Haus wohnten, schließlich ausgezogen sind.

Und auch die Aussage eines Beamten der Kriminalpolizei war für den Angeklagten entlastend. Er bescheinigte dem Zeugen einen "Hass auf den Angeklagten". Und so forderte nicht nur der Verteidiger die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Freispruch vom Vorwurf des Drogenhandels, sondern auch Staatsanwalt Thomas Kramer. Allerdings plädierte er auf 2000 Euro Geldstrafe wegen Drogenbesitzes, der Verteidiger auf 500 Euro. Das Gericht urteilte am Ende schließlich 1250 Euro aus.