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Gegen Zahlung einer Geldauflage wurde Verfahren gegen einen 39-Jährigen eingestellt Teures Lehrgeld: 900 Euro für eine Unterschrift

Von Wolfgang Biermann 17.04.2014, 01:19

Stendal l "Das war mir ein teures Lehrgeld - 900 Euro für eine Unterschrift." Diese Summe muss ein bislang rechtlich unbescholtener 39-Jähriger aus dem Kfz-Gewerbe als Auflage an das Stendaler Tierheim zahlen. Damit ist das Verfahren vor der Berufungskammer am Stendaler Landgericht wegen angeblicher Unterschlagung von 16 Autoreifen im Wert von 2180 Euro am Dienstag eingestellt worden.

Der Gewerbetreibende aus dem Norden des Landkreises war angeklagt, ebendiese Reifen im März vorigen Jahres von einem Speditionsunternehmen aus Hannover zuviel geliefert bekommen und behalten zu haben. Er habe die Frachtbriefe bei Anlieferung einfach unterschrieben, ohne diese mit der gelieferten Ware abgeglichen zu haben, gab der Angeklagte vor Gericht an. Er habe aber keinesfalls eine Überlieferung bekommen und sie demzufolge auch nicht behalten.

Das hatte ihm der Richter am Amtsgericht nicht abgenommen und den 39-Jährigen im Dezember zu einer Geldstrafe von 2200 Euro verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Zwei Disponenten von der Auslieferungsfirma gaben im Prozess vor dem Landgericht wie vor dem Amtsgericht als Zeugen an, dass nicht zwei, wie vom Angeklagten behauptet, sondern drei Paletten mit Reifen in den Transporter eines Spediteurs verladen und in die Altmark gebracht worden seien.

Er habe das Entladen des Transporters auf seinem Betriebsgelände wohl mit einer Überwachungskamera festgehalten, das Video aber vor dem für ihn völlig unerwarteten Eingang der Strafanzeige des Reifenlieferanten gelöscht, gab der Angeklagte an. Der Fahrer des Transporters konnte vom Landgericht nicht befragt werden, weil er derzeit im Ausland auf Tour ist. Es hätte somit einen Fortsetzungstermin geben müssen.

Auf Anregung des Vorsitzenden Richters Gundolf Rüge, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, strich der Angeklagte dann nach Rücksprache mit seinem Verteidiger die Segel und stimmte zähneknirschend zu. Damit gelte er weiterhin als nichtvorbestraft, gab Richter Rüge dem Angeklagten als kleinen Trost mit auf den Heimweg.