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  7. Flaschenwerfer bekommt Geldstrafe

Ein 26-Jähriger hatte 2012 bei einer NPD-Demo mit Bierflasche nach einem Polizeiauto geworfen Flaschenwerfer bekommt Geldstrafe

Von Wolfgang Biermann 10.05.2014, 01:13

Ein Stendaler, der offenbar zur linken Szene gehört, bekam vom Amtsgericht Stendal 50Tagessätze für eine versuchte Sachbeschädigung aufgebrummt.

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat am Donnerstag einen Hansestädter wegen versuchter Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á fünf Euro (250 Euro) verurteilt. Strafrichter Thomas Schulz hatte "keinen Zweifel daran", dass der 26-Jährige am 29. September 2012 in der Blumenthalstraße eine leere Bierflasche in Richtung eines wegen einer NPD-Demo im Einsatz befindlichen Polizeiautos geworfen hat. Die Flasche verfehlte ihr Ziel um Haaresbreite. Der Fahrer des Wagens gab als Zeuge an, dass er den Flaschenwerfer in einer Gruppe von 20 bis 25 Personen, offenbar der linken Szene zugehörig, gesehen und eine Gefahrenbremsung ausgeführt habe.

Richter Schulz stützte sein Urteil vor allem auf diesen Zeugen - ein Polizeikommissar der Bereitschaftspolizei Magdeburg. Der gab als Zeuge weiter an, dass er den Täter wegen seiner auffälligen Bekleidung, kurze Hose und gelbe Fußballerstutzen, im Gedächtnis behalten habe. "Er war es - definitiv."

Zum Hintergrund: An jenem 29. September 2012 hatte die NPD eine Demonstration durch Stendal geplant. Dagegen hatten unter anderem der Stadtrat und etliche Initiativen sowie Privatpersonen mobil gemacht. Auch Angehörige der linken Szene waren unter den Gegendemonstranten. Die eingesetzten Polizeibeamten gerieten einmal mehr zwischen die Fronten.

Der Angeklagte ist wegen Diebstahls vorbestraft

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er von einem Fußballspiel gekommen und zufällig in der Blumenthalstraße gewesen sei. Sein Ziel sei der Bahnhof gewesen, weil er damals nicht in Stendal gewohnt habe. Er habe die Gruppe schwarzgekleideter Linksgerichteter gesehen, habe aber nicht zu ihnen gehört.

"Ich war es nicht", wies er den Flaschenwurf zurück. Der wegen mehrerer Diebstähle vorbestrafte und seit 2010 arbeitslose Altenpfleger war jedoch nach dem Flaschenwurf zur Identitätsfeststellung von der Polizei "vorläufig festgehalten" und fotografiert worden. Aus "generalpräventiven Gründen" forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro (600Euro), die vom Richter aber auf 50 Tagessätze reduziert wurde. Den Tagessatz für ALG-II-Empfänger bezifferte er auf fünf und nicht zehn Euro, sodass am Ende 250 Euro als Geldstrafe standen.

"Ich nehme das so hin", quittierte der Angeklagte das Urteil.