1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Wenn Kinder zum Spielball der Gefühle werden

30-Jähriger nötigt Ex-Freundin, um zu gemeinsamer Tochter zu gelangen Wenn Kinder zum Spielball der Gefühle werden

Von Wolfgang Biermann 20.05.2014, 01:20

Stendal l Wenn die Liebe zwischen zwei Menschen geht, werden die Folgen oft auf dem Rücken gemeinsamer Kinder ausgetragen. Nicht selten kommen dann neben familien- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen auch noch strafrechtlich bewehrte hinzu, wie in einem Fall, der jetzt am Amtsgericht verhandelt wurde.

Ein Stendaler (30) war von seiner ehemaligen Lebensgefährtin angezeigt worden. Sie hatte ihn der Nötigung und Körperverletzung sowie der Beleidigung bezichtigt. Zum einen soll er sie mit Schimpfworten traktiert und zudem heftig gegen eine Hauswand gestoßen haben, um zu seiner kleinen Tochter in die Wohnung zu gelangen und zum anderen die Mutter vor einer Kita abgepasst und zugeparkt haben. Dabei soll er laut Anklage versucht haben, sie aus dem Auto zu zerren. Vor Gericht räumte er die Taten weitgehend ein, wertete sie aber als eher harmlos. Weil seine Ex-Freundin ihn nicht hätte zur laut weinenden Tochter lassen wollen, sei er "ärgerlich" gewesen. Er hätte sie aber "nicht so hart gestoßen".

Das schilderte die Frau völlig anders. Wie sie als Zeugin angab, habe sie eine "blaue Schulter" davongetragen und längere Zeit Schmerzen gehabt. In Richtung des Angeklagten als auch der Zeugin sagte Strafrichter Thomas Schulz: "Sie müssen da Ruhe reinbringen. Das ist nicht gut für das Kind." Verständnisvolles Nicken auf beiden Seiten, zumal wenige Tage zuvor das Oberlandesgericht Naumburg das sogenannte Umgangsrecht zwischen Vater, Mutter und Tochter nach einem Vergleich neu geregelt hatte. Ein Strafurteil könnte kontraproduktiv sein und die gerade vereinbarten Regelungen zunichte machen, machte Richter Schulz klar. Zumal es da eine Vorverurteilung des Angeklagten gibt, die Parallelen zu einer früheren Beziehung aufweist.

Angeklagter zahlt 300 Euro ans Frauenhaus

Der Richter regte eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro durch den Angeklagten an das Frauenhaus in Stendal an. "Wenn es Probleme gibt, lebt das Verfahren wieder auf", machte Schulz dem Angeklagten eindringlich klar. Und das könnte dann auch familienrechtliche Probleme mit dem Umgang der Tochter zur Folge haben.