1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Suchte Polizei in falscher Wohnung?

Bei einer Razzia in einem Dorf bei Stendal wurden zufällig verbotene Dopingmittel gefunden Suchte Polizei in falscher Wohnung?

Von Wolfgang Biermann 21.05.2014, 01:17

Eigentlich waren die Polizeibeamten bei der Durchsuchung einer Wohnung in der Nähe von Stendal auf der Suche nach Hinweisen auf Hehlerei und Urkundenfälschung. Nur durch Zufall fanden sie dabei verbotene Dopingmittel.

Stendal l Um einen Zufallsfund "unerlaubter Substanzen" ging es in dieser Woche vor dem Amtsgericht. Bei einer Razzia in einem Dorf bei Stendal, bei der es um gewerbsmäßige Hehlerei und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gebrauchtwagen ging, fanden die Polizeibeamte im Juni 2012 das verschreibungspflichtige Sexualhormon Testosteron.

Beweise möglicherweise illegal beschafft

Bei den gut 30 im Bad gefundenen Testosteron-Abpackungen handelte es sich um anabole Steroide, in Insiderkreisen besser bekannt als Dopingmittel, das vor allem Bodybuilder sowie Ausdauersportler benutzen, um ihren Muskelaufbau zu beschleunigen oder ihre eigentliche Leistungsgrenze zu überwinden. Das Arzneimittelgesetz stellt das Inverkehrbringen derartiger Substanzen mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren unter Strafe.

Ein 38-Jähriger war angeklagt, das Testosteron in seiner Wohnung gelagert zu haben. Doch genau da lag das Problem. Der Verteidiger forderte ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Denn seiner Ansicht nach war das Dopingmittel nicht in der Wohnung des Angeklagten, sondern in der von seinem Bruder bewohnten Nachbarwohnung gefunden worden. Und dafür habe der amtsrichterliche Durchsuchungsbeschluss keine Gültigkeit gehabt. Die Beweismittel seien demzufolge illegal beschafft worden. Ein Kriminalbeamter führte als Zeuge an, dass es in dem Vier-Seiten-Hof wohl insgesamt drei Briefkästen und mehrere Türklingeln gab. Dabei würde es sich aber um "Scheinadressen" gehandelt haben. "Nur eine Wohnung war wirklich bewohnbar", so der Kripo-Mann. Auch habe es keine Hausnummern gegeben. "Jetzt steht da eine Hausnummer, damals nicht."

Der Bruder des Angeklagten hatte die Polizei wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Und wegen Sachbeschädigung, weil der hinzugezogene Schlüsseldienst das Wohnungseingangsschloss beschädigt haben soll.

Um den Sachverhalt vollends aufzuklären, würde es einer Vielzahl weiterer Zeugen bedürfen, waren sich die Prozessbeteiligten einig. Das stünde aber nicht im Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe. "Aus prozessökonomischen Gründen" beantragte die Staatsanwaltschaft daraufhin mit Verweis auf eine inzwischen rechtskräftige Bewährungsstrafe in dem eigentlichen Prozess um Urkundenfälschung und Hehlerei die Einstellung des Verfahrens.