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Sechs Monate Gefängnis für Grabschändung / 27-jähriger Hehler von Grabschmuck kommt in Haft Richter: "An Skrupellosigkeit nicht zu überbieten"

Von Wolfgang Biermann 23.05.2014, 01:17

Stendal l Um den dreisten Diebstahl von Grabschmuck ging es am Dienstag vor dem Landgericht in Stendal.

"Das ist an Skrupellosigkeit nicht zu überbieten." Mit diesen Worten verurteilte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Gundolf Rüge, einen Osterburger (27) zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichtes Stendal. Der Fall stellt eine Besonderheit dar - eine Verurteilung nach sogenannter Wahlfeststellung. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der vielfach vorbestrafte Bewährungsversager entweder eine an einem Grabstein auf einem Friedhof in Calberwisch befestigte Messingrose im Mai vorigen Jahres selbst gestohlen oder sie als Hehler bei einer Schrottverwertung in Arneburg für 27,50 Euro verkauft hat. Wobei der Herstellungswert bei knapp 300 Euro liegt. "Ideell hatte der Grabschmuck für die Angehörigen einen weitaus höheren Wert."

Angeklagter wollten Tat dem Bruder unterschieben

Richter Rüge bezeichnete es als "besonders verwerflich, dass der Angeklagte wegen des Gewinns von wenigen Euro ein Grabmal geschändet hat". Weil nur der Angeklagte Berufung eingelegt habe, sei die Berufungskammer an das gesetzliche Verschlechterungsverbot gebunden. Der 27-Jährige hatte angegeben, nicht er selbst, sondern sein Bruder hätte die geschredderten Messingteile beim Schrotthändler abgegeben. Er hätte nur seinen Personalausweis bei der Schrottabgabe vorgelegt. Doch der Bruder, ein Student ohne kriminelle Vergangenheit, der eigentlich als Entlastungszeuge fungieren sollte, bestritt diese Version.

Ins Rollen gebracht hatte das Ganze eine Mitarbeiterin des Schrotthandels. Sie fand es "eigenartig", was der Angeklagte angeliefert hatte und informierte sofort ihren Chef, sagte sie als Zeugin aus. Beide hatten von dem Grabschmuck-Klau gehört. Die Beschreibung passte auf das, was der Angeklagte angeliefert hatte. Er ist kein Unbekannter auf dem Schrottplatz, wie aus vom Gericht verlesenen Unterlagen hervorging.

Offensichtlich hat sich der arbeitslose Angeklagte neben seinen Hartz-IV-Bezügen einen lukrativen Nebenverdienst mit dem Verkauf von Schrott verschafft. "Reine Spekulation, ob die vielen Schrottverkäufe auch aus Straftaten stammen", sagte Richter Rüge in der Urteilsbegründung. Staatsanwalt Thomas Kramer will diesbezüglich die Einleitung von Ermittlungen wegen Leistungsbetruges prüfen.