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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Nabu-Chef ein Neuhäuser wird nicht angeklagt

23.05.2014, 01:17

Stendal (bb) l Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vorsitzenden des Stendaler Nabu-Kreisverbandes, Peter Neuhäuser, hinsichtlich des Todes von rund 45 Pferden und Ochsen während des letztjährigen Hochwassers wurden eingestellt. Dies bestätigte der zuständige Stendaler Staatsanwalt, Thomas Kramer, gestern auf Volksstimme-Nachfrage. Zuvor hatte der Landesverband des Naturschutzbundes (Nabu) in Magdeburg sich erleichtert in einer Pressemitteilung geäußert, dass "Herrn Dr. Neuhäuser als Verantwortlichen des Nabu-Beweidungsprojektes kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird".

Der Landkreis Jerichower Land und mehrere Privatpersonen hatten den Stendaler Kreis-Nabu-Chef angezeigt und ihm vorsetzliche Tötung der Tiere unterstellt. "Dieser Tatbestand konnte nicht nachgewiesen werden", sagte Kramer. Vielmehr habe es Rettungsversuche für die Tiere im Bucher Brack gegeben. Teilweise habe der Nabu auch nur noch eingeschränkt handeln können, da Deiche am einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr betreten werden durften, wie der Landkreis verfügt hatte. Die Akte Neuhäuser wird nun an den Landkreis Jerichower Land weitergereicht, wo voraussichtlich geprüft werden wird, ob möglicherweise ein fahrlässiges Verhalten und somit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Der Nabu-Landesverband hat nach eigenen Angaben den Schluss aus den Ereignissen gezogen, dass zukünftig in hochwassergefährdeten Gebieten nur noch leicht zu betreuende Tiere weiden sollen.