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Verfassungsbeschwerde der Stadt zurückgewiesen Rat bleibt bis 2014 bestehen – eine Neuwahl wird es nicht geben

Von Anke Hoffmeister 29.01.2011, 05:35

Tangermünde. Die Verwaltung Tangermündes legte im Juli vergangenen Jahres Verfassungsbeschwerde beim sachsen-anhaltischen Verfassungsgericht ein. Diese Bewerde wurde jetzt abgewiesen. In den Augen des Bürgermeisters ist es verfassungswidrig, nach abgeschlossener Gemeindegebietsreform Vertretern der Ortsteile ein Stimmrecht im Stadtrat einzuräumen. Bisher sah das Reformgesetz vor, dass die Ortschefs der fusionierten Gemeinden lediglich ein Mitspracherecht hatten. Erst zur Kommunalwahl im Jahre 2014 wäre es möglich gewesen, auch Vertreter aus den Ortsteilen in den Rat zu wählen. Das soll nach dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform anders sein. Deshalb arbeiten seit etlichen Wochen entsandte Vertreter aus den Ortsteilen bereits im Stadtrat mit.

Am 20. Januar wurde vom Verfassungsgericht in Dessau ein Urteil gefällt. Bürgermeister Dr. Rudolf Opitz, Hauptamtsleiter Jürgen Pyrdok und der Anwalt der Stadt waren persönlich anwesend. "Es war interessant", so Opitz. "Wir wurden in unseren Beschwerden bestätigt. Immer wieder hieß es: ... ist zutreffend, aber ...". Da das Gemeindewohl generell Vorrang habe, wurde die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Auch eine Neuwahl des Rates lehnte das Gericht ab.

Für Tangermünde bedeutet das: Bis zur Kommunalwahl 2014 bleibt der Rat mit den 27 Vertretern so bestehen, wird in dieser Konstellation arbeiten, Beschlüsse fassen und Weichen stellen.