1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Drei Inseler müssen Bußgeld für Protest zahlen

Zwei Frauen und ein Mann zu Strafen von 200 und 250 Euro verurteilt / Oberlandesgericht fällte Entscheidung Drei Inseler müssen Bußgeld für Protest zahlen

Von Wolfgang Biermann 04.06.2014, 01:15

Stendal/Naumburg l Drei Bewohner aus Insel, zwei Frauen und ein 34-jähriger Mann, müssen wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung gegen zwei in Insel lebende, wegen Sexualdelikten vorbestrafte Männer Bußgelder von 200 beziehungsweise 250 Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg hat in letzter Instanz eine sogenannte Rechtsbeschwerde der drei Inseler, die einer Revision im Strafverfahren gleichzusetzen ist, verworfen. Wie die Volksstimme auf Nachfrage von Gerichtssprecher Michael Steenbuck erfuhr, sind die vom Ordnungsamt des Landkreises Ende 2012 ausgesprochenen und vom Amtsgericht Stendal im Herbst vorigen Jahres in mehreren Verfahren bestätigten Bußgelder nunmehr rechtskräftig. Eine ausführliche Begründung des OLG-Beschlusses stünde allerdings noch aus.

Worum ging es: Im Zusammenhang mit Einwohnerprotesten gegen die beiden Männer, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden und in Insel untergekommen waren, hatte es mehrere Verstöße gegen das vom Landkreis verhängte Versammlungsverbot gegeben.

Im November 2012 gab es eine Spontankundgebung

So soll sich am 30. November 2012 eine "Spontankundgebung" in einen Spaziergang verwandelt haben. "Das war alles andere als ein Spaziergang", hatte Amtsrichter Carsten J. Kloth hingegen im Urteil festgestellt (die Volksstimme berichtete). Der Richter sah die Bußgeldbescheide durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) gedeckt.

Im Amtsgerichtsverfahren hatten die Beschuldigten erklärt, dass sie lediglich Weihnachtslieder gesungen hätten, sich aber beim Benennen der Liednamen verhaspelt und "Lebt denn der alte Holzmichel noch" als Weihnachtslied betitelt hätten. Eine Polizistin, die seinerzeit zum Schutz der beiden Ex-Straftäter eingesetzt war, hatte als Zeugin ausgesagt, dass sie aus der Menge heraus als "Bullenschlampe" betitelt wurde.

Es soll auch "Raus aus Insel" skandiert worden sein. Außerdem war ein Inseler, der sich nach eigenen Angaben für die beiden Männer eingesetzt hatte, von dem männlichen Angeklagten verbal attackiert worden.

Einer der Verteidiger der verurteilten drei Protestler hat nach Informationen der Volksstimme nach Bekanntwerden des OLG-Entscheids mehrere Strafanzeigen gestellt, unter anderem auch gegen Richter Kloth. Eine Frau, die als Zeugin für die Verurteilten ausgesagt hatte, erwartet laut Gerichtssprechers noch ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage, wofür ihr im Fall der Feststellung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren droht.