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Oberlandesgericht bestätigt "Spasemacke"-Urteil Inseler muss zum zweiten Mal zahlen

05.06.2014, 01:20

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Stendal gegen einen Mann aus Insel wegen Beleidigung eines Polizisten im Zusammenhang mit Protesten gegen die in Insel lebenden ehemaligen Maßregelinsassen am 22. Januar vorigen Jahres ist seit dem 24. Mai rechtskräftig. Der 33-Jährige muss für das Wort "Spasemacke" eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á fünf Euro (150 Euro) zahlen.

Das erfuhr die Volksstimme am Montag auf Nachfrage von der amtierenden Gerichtssprecherin Stefanie Hüttermann. Demnach hat das Oberlandesgericht in letzter Instanz die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Berufungskammer am Landgericht vom Januar dieses Jahres verworfen.

Auf einem Schweigemarsch durch das Dorf, offizielle Demonstrationen waren zu dem Zeitpunkt durch ein Versammlungsverbot untersagt, fühlte ein im Einsatz befindlicher Polizist durch eine filmende "Spaziergängerin" sein Recht am eigenen Bild verletzt. Er forderte sie auf, das Filmen zu unterlassen. Der Angeklagte wollte ihr zu Hilfe kommen. Das zu verhindern, schritt ein zweiter Polizist ein, der vom Angeklagten daraufhin als "Spasemacke" bezeichnet wurde, wodurch sich dieser beleidigt fühlte. Das sei im Ruhrpott ein gängiges Schimpfwort, hatte ein Polizist als Zeuge vor Gericht erklärt.

Der Angeklagte hatte die Beschimpfung bestritten und beim Prozess einen Gesprächsmitschnitt seines Handys präsentiert, der ihn eigentlich entlasten sollte. Doch das ging gehörig schief, denn die Richter hörten das Schimpfwort bei dem Gesprächsmitschnitt als "maßgebliche Beleidigung" heraus.

Nicht die einzige Geldstrafe, die der Angeklagte zahlen muss. Er ist einer der drei Inseler, die Bußgelder von 200 beziehungsweise 250 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot zahlen müssen. Auch dazu hatten die Naumburger Richter unlängst das letzte Wort gesprochen und die Bußgelder in letzter Instanz für rechtmäßig erklärt (Volksstimme berichtete).