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Das Landesverwaltungsamt in Halle/Saale hat noch einige offene Fragen an die Stendaler Stadtverwaltung Baubehörde muss in Sachen Netto nacharbeiten

Von Bernd-Volker Brahms 25.06.2014, 03:24

Stendal l Ist bei der Baugenehmigung für den Neubau des Netto-Marktes am Nachtigalplatz von der Stendaler Stadtverwaltung alles nach den rechtlichen Vorgaben sauber abgearbeitet worden? Zahlreiche Auflagen, die ursprünglich Bestandteil der Baugenehmigung waren, wurden im Laufe der Zeit reihenweise aufgehoben (die Volksstimme berichtete).

Letzte Woche ging Post im Rathaus ein

Das Landesverwaltungsamt in Halle/Saale hat nun zur Netto-Baugenehmigung einige offene Fragen. Im Rathaus ging in der vergangenen Woche ein entsprechendes Schreiben ein (dieses liegt der Volksstimme vor). Bis zum 4. Juli sollen die offenen Fragen beantwortet werden. Hintergrund: Ein Anwohner, der durch eine Erbengemeinschaft zu einer juristischen Auseinandersetzung bevollbemächtigt wurde, hat gegen die Netto-Baugenehmigung vom 27. Juni 2013 Widerspruch eingelegt. Um eine Entscheidung zu dem Widerspruch fällen zu können, wird die Stendaler Baubehörde beauftragt, die nachträglich zurückgenommenen Auflagen zu belegen und zu begründen.

Zu den fraglichen Punkten gehören unter anderem der Abriss der alten - ursprünglich einmal unter Denkmalschutz stehenden - Mauer entlang der Magdeburger Straße sowie die irgendwann einmal nicht mehr erforderliche zwei Meter hohe Schallschutzwand, die hinter dem Discounter hin zu den Wohnhäusern gebaut werden sollte.

Mauerabriss wurde nachträglich gestattet

Die Untere Umweltschutzbehörde beim Landkreis Stendal hatte die Schutzwand nachträglich als nicht erforderlich eingestuft (die Volksstimme berichtete), die Stadt nahm sie anschließend als Auflage zur Baugenehmigung zurück.

Im Bezug auf die Mauer zur Magdeburger Straße ist es dem Landesverwaltungsamt laut Schreiben an die Stadt "nicht ohne weiteres nachvollziehbar", dass die Wand nicht Bestandteil eines Schallschutzgutachtens gewesen sein soll. Da die Mauer später dann - entgegen der ursprünglichen Planungen - doch weggerissen worden ist, scheint auch das zur Baugenehmigung eingereichte Schallschutzgutachten nicht die "tatsächlichen Begebenheiten" berücksichtigt zu haben", wie dies erforderlich ist. Da es Beschwerden über "massive Lärmbelästigungen" gebe, müsse es den Nachweis über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte geben, schreibt die Behörde aus Halle.

Über einen weiteren Umstand möchte das Landesverwaltungsamt Klarheit haben. Nach einer ursprünglich bestehenden Auflage zur Baugenehmigung sollte der Markt einen Mindestabstand von 15Metern zur Magdeburger Straße haben, damit eine "verkehrstechnisch vernünftige Zufahrt" gebaut werden könne. Nach einem späteren Lageplan sei dies nicht der Fall, so die Behörde.