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Prozess um Drogenhandel gegen 26-Jährigen nähert sich dem Ende Zeuge belastet Angeklagten und dessen Anwalt

Von Wolfgang Biermann 12.07.2014, 01:26

Stendal l Im seit Mai laufenden Prozess um Drogenhandel ist ein Ende abzusehen. Für den 19. August hat die 2. Große Strafkammer am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Richterin Dietlinde Storch nun das Urteil in Aussicht gestellt. Wie berichtet, ist ein 26-Jähriger aus einem Ort bei Stendal angeklagt, in 18 Fällen Rauschgift erworben zu haben, um es gewinnbringend zu veräußern. In der Mehrzahl der Fälle soll es sich um Amphetamine (Aufputschmittel) gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten weiterhin vor, 3,5 Kilo Marihuana erworben zu haben, um es einem zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilten Mann aus dem Raum Osterburg zum Grammpreis von 5,50 Euro (gesamt fast 18000 Euro) abgegeben zu haben.

Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Er will nur gelegentlich für den Eigenkonsum Drogen erworben haben. Dagegen sprechen aber Ermittlungen Stendaler Drogenfahnder, die den Angeklagten am 15. Januar mit Rauschgift aus einem Zug aus Richtung Hannover nach längerer Observierung und Abhören seiner Telefone festgenommen haben. Seitdem sitzt er in U-Haft.

Am 1. Juli hatte ein Belastungszeuge ausgesagt, dass er sich vom Anwalt des Angeklagten unter Druck gesetzt fühlen würde. Der hätte ihn dazu animieren wollen, vor Gericht nicht gegen seinen Mandanten auszusagen. In der Prozessfortsetzung am Donnerstag gab der Anwalt daraufhin eine Erklärung ab und wies die Anschuldigungen des Zeugen als falsch zurück.

Im gerichtspsychiatrischen Gutachten von Dr. Stefan Pecher aus Blankenburg ging es dann noch um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der Sachverständige erklärte, dass er keine Hinweise für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gefunden habe, sofern das Gericht zu einer Verurteilung komme. Zugleich sprach er sich für eine Unterbringung im Maßregelvollzug zur Suchttherapie aus, falls der 26-Jährige tatsächlich drogenabhängig sei und schuldig gesprochen werde. Im Falle einer Verurteilung sollte als Druckmittel eine längere Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, so Dr. Pecher.

Ausgesagt hat dann noch ein Drogenfahnder der Stendaler Kripo. Vor allem die Kontakte des 26-Jährigen zu einem angeblichen Lieferanten in Hannover standen im Fokus der mehrstündigen Zeugenbefragung. Prozessfortsetzung ist am 30. Juli.