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52-Jähriger muss Geldstrafe zahlen Auf Nachbarn geschossen

26.07.2014, 01:19

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Weil er mit einer Schreckschusspistole mit Gasmunition von seinem Balkon aus auf den Balkon eines Nachbarn im Wohngebiet Stendal-Stadtsee geschossen und diesen leicht verletzt hat, muss ein bislang strafrechtlich unbescholtener 52 Jahre alter Stendaler eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á zehn Euro (500 Euro) zahlen.

Der Verletzte sei von einer Gaswolke getroffen worden, hieß es in der Anklage am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stendal. Er habe sich in einer Notlage befunden, brachte der Angeklagte im Prozess zu seiner Rechtfertigung vor. Vom Nachbarbalkon seien am Abend des 14. Januar kurz vor Mitternacht "mit Absicht" mehrfach Böller auf seinen Balkon geworfen worden. "Das ganze Haus hätte abbrennen können." Schließlich habe sich auf seinem Balkon eine brennbare Couch befunden.

"Da wäre doch als Alternative das Rufen der Polizei in Betracht gekommen", hielt Richterin Petra Ludwig dagegen. Das hätte ihm zu lange gedauert, so der Angeklagte. Die Polizei kam dann aber doch noch in jener Nacht und nahm dem Schützen nicht nur die Schreckschusspistole ab, sondern auch noch eine an der Wohnzimmerwand hängende Waffe. Die erwies sich allerdings als ein täuschend echt aussehendes Imitat. Davon hat er wohl etliche und auch Luftdruckwaffen.

"Das mit den Böllern war nicht in Ordnung, aber deshalb dürfen Sie doch nicht einfach zurückschießen", machte die Richterin dem Angeklagten klar. Und: Für die Schreckschusspistole benötige er einen sogenannten kleinen Waffenschein sowie eine Schießerlaubnis. "Die Pistole dürfen Sie wohl besitzen, aber nicht führen", erklärte die Richterin die Gesetzeslage. Auch wenn er die Waffe zu einem Zeitpunkt legal erworben habe, als Waffenschein und Schießerlaubnis noch nicht nötig waren. Er verzichte auf die Herausgabe der Pistole, gab der 52-Jährige zu Protokoll und forderte für sich eine Bewährungsstrafe, weil er als Langzeitarbeitsloser überschuldet sei und eine Geldstrafe nicht zahlen könne.

"Freiheitsstrafe kommt für Sie als Ersttäter nicht in Betracht", begründete Richterin Ludwig die Verhängung der Geldstrafe, die er ja auch in Raten abzahlen könne. "Die Waffen immer schön an der Wand hängen lassen", gab sie ihm mit auf den Weg.