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50-Jähriger aus Gardelegen vom Landgericht verurteilt Haftstrafe für Missbrauch der Nichte

30.07.2014, 01:20

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Landgericht Stendal hat jetzt einen 50-Jährigen aus dem Altmarkkreis Salzwedel wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass sich der Gardeleger im Jahr 2010, ein genauer Tattag sei nicht mehr feststellbar, an seiner damals neunjährigen Nichte vergangen hat, die in seiner Wohnung übernachtet hatte. Das Opfer hat dem Angeklagten gegenüber laut Urteil bekundet, dass sie "das" nicht wolle. Wobei sich auch die minderjährige Tochter des Angeklagten im selben Raum befand, die er aber rausschickte.

Der bislang nicht vorbestrafte 50-Jährige hatte die ihm vorgeworfene Tat bestritten. "Die Kammer ist eindeutig davon überzeugt, dass es den Missbrauch gegeben hat", begründete Richter Galler das Urteil, dessen Strafmaß über das von der Staatsanwaltschaft geforderte hinaus ging. Die hatte eine achtmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil beruht "in erster Linie" auf der Aussage des Kindes. "Es ist zu 100 Prozent glaubwürdig." Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Gutachten der bekannten Berliner Psychologin Dorothea Pierwoß, die die heute 13-Jährige untersucht und deren Glaubwürdigkeit bekundet hatte. Auch wenn deren Aussage im Randgeschehen von vorherigen Aussagen abweiche, habe sie doch das "Kerngeschehen konstant wiedergegeben."

Die Mutter hatte ihrer Tochter zunächst nicht geglaubt. "Das ist leider nicht untypisch, dass Eltern versuchen, den Mantel des Schweigens darüber zu decken", sagte Richter Galler dazu. Erst in diesem Jahr war der Fall durch Anzeige einer Schwägerin der Mutter ins Rollen gebracht worden. Wie die Volksstimme auf Nachfrage vom Landgerichtssprecher erfuhr, hat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Thorsten Bombach, am 11. Juli Revision gegen das Urteil eingelegt.