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Landgericht verurteilt Ladendieb zu drastischer Geldstrafe 990 Euro für drei Tafeln Schokolade

31.07.2014, 01:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Teure Leckerei: Ein Stendaler, der am 27. November vorigen Jahres in einem Discounter in der Stadtseeallee drei Tafeln Schokolade im Gesamtwert von 2,97 Euro geklaut hat, muss dafür eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 33 Euro (990 Euro) zahlen. Der 30-Jährige gab am Dienstag vor der Berufungskammer am Landgericht Stendal an, er habe "aus Hunger geklaut".

Es sei Monatsende gewesen, und er hätte als damals Arbeitsloser kein Geld gehabt, die Schokolade zu bezahlen, so seine Rechtfertigung. Doch das wollten weder die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, noch die Vorsitzende Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze im Urteil gelten lassen. "In Deutschland muss man deshalb nicht klauen." Es würde "genügend soziale Einrichtungen" geben, an die man sich wenden könne.

Ursprünglich sollte der vielfach vorbestrafte und zur Tatzeit gleich dreifach unter Bewährung stehende gelernte Kfz-Schlosser deshalb für zwei Monate ins Gefängnis. Doch das Landgericht Stendal wandelte die vom Amtsgericht im März ausgesprochene Freiheitsstrafe, trotz "erschreckend vieler Einträge im Strafregister", in eine Geldstrafe um. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten seien laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, sagte Richterin Gießelmann-Goetze in der Urteilsbegründung. Die sehe sie hier aber nicht.

Er habe Alkohol und illegale Drogen - "alles" - konsumiert und hätte große familiäre Probleme gehabt, begründete der Angeklagte die Vielzahl an Taten, die ihn im Jahr 2000 das erste Mal mit der Justiz in Berührung brachte. 16 Einträge weist sein Strafregister bislang aus. Doch damit solle jetzt Schluss sein. "Ich habe mein Leben in den Griff bekommen und keinen Bock mehr auf Drogen", führte der Angeklagte zur Begründung seiner Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil aus. Nach einer Entgiftung mit anschließender Therapie, die er aber abbrach, sei er nach Leipzig zu seiner Freundin gezogen. In einem Automobilwerk habe er seit März eine Anstellung.

Die Angaben seiner Leipziger Bewährungshelferin hatten letztlich keine negative Auswirkungen für den Angeklagten, wie es das Urteil deutlich machte. Die Bewährungshelferin hatte ein recht differenziertes Bild vom Angeklagten skizziert, das nicht so leuchtend blau gefärbt war, wie es der 30-Jährige selbst von sich gezeichnet hatte.