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Frau hob 950 Euro vom Konto des verstorbenen Lebensgefährten ab Geld eines Toten stibitzt

Von Wolfgang Biermann 04.08.2014, 01:22

Stendal l Eine Stendalerin hat vor dem Amtsgericht eingeräumt, am Tag des Ablebens ihres langjährigen Lebensgefährten von dessen Bankkonto in drei Teilbeträgen insgesamt 950 Euro am Geldautomaten abgehoben zu haben.

Computerbetrug nennt das der Gesetzgeber. Und dafür musste sie sich in dieser Woche vor dem Strafrichter verantworten. Das Fatale an der Sache: Das Konto wies nur 50 Euro im Plus aus. Mit den restlichen 900 Euro brachte die 54-Jährige das Konto in Minus. Die Bank holte sich das Geld indes von der Tochter des Verstorbenen, seiner Erbin, wieder und erstattete Strafanzeige.

Zunächst gab die Angeklagte an, dass ihr Lebensgefährte ihr die EC-Karte am Tag vor dem Tod gegeben habe, um das Konto abzuräumen, "bevor die Geldgeier kommen". Doch später verstrickte sie sich immer mehr in ihrem eigenen Lügengeflecht. Richter Ulrich Lentner fragte wiederholt und eindringlich nach: "Wie war es wirklich?" Erst dann räumte sie ein, mit ihrer Transaktion das Konto bewusst in den Dispokredit gebracht zu haben. Weil es ihre erste Straftat ist und sie mit dem Lebensgefährten über 20 Jahre zusammen war, schlug die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.

Hart IV-Empfängerin muss 300 Euro zahlen

Die verurteilte Frau muss nun von ihren kargen Hartz-IV-Bezügen, die 950Euro hat sie längst ausgegeben, 300 Euro an die Tochter ihres verstorbenen Lebensgefährten zahlen. Dann gilt das Verfahren für die Stendalerin als endgültig eingestellt. "Die Chance sollten Sie nutzen", gab ihr Amtsrichter Ulrich Lentner mit auf den Weg.