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Freisspruch für Renault-Fahrerin Angebliche Unfallflucht war keine

05.08.2014, 01:26

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Freispruch vom Vorwurf der Unfallflucht für eine Frau aus einem Ort im Elb-Havel-Winkel. Laut Anklage soll die 30-Jährige am 8. September vorigen Jahres beim Ausparken vom Parkplatz eines Nahversorgers mit ihrem Renault einen Opel touchiert sowie Angaben zu ihrer Person verweigert haben und einfach weggefahren sein. Der Schaden am Opel (Baujahr 1998) soll sich nach dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt auf über 3000 Euro belaufen

Absprache per Handschlag besiegelt

"Das war alles nicht so", sagte die Angeklagte in dieser Woche vor dem Amtsgericht. Der Opel-Fahrer und sie hätten sich die Schäden an ihren Autos angeschaut. Sie habe angeboten, durch eine Mitfahrerin per Handy die Polizei rufen zu lassen. Das hätte der Unfallgegner aber nicht gewollt. "Sie haben den größeren Schaden, ich will meinen Wagen sowieso demnächst verkaufen", soll er gesagt haben. So sei man sich einig geworden, es dabei zu belassen. Ein Handschlag hätte das besiegelt. Danach hätte der Opelfahrer ihren Namen wissen wollen. Den habe sie aber nicht genannt. Daraufhin seien sie und der Opel zeitgleich vom Parkplatz gefahren. Später flatterten ihr die Strafanzeige und die Anklage ins Haus.

Der Opel-Fahrer bestätigte weitgehend die Angaben der Angeklagten. Allerdings will er zunächst darauf gedrungen haben, die Polizei zu rufen. Als sie ihm ihren Namen nicht nannte, habe er gesagt: "Na, dann nicht." Und sei als Erster vom Parkplatz gefahren. Damit war für Richterin Petra Ludwig klar, dass es der anderen Zeugen, die damals Mitfahrer im Auto der Angeklagten waren, nicht bedurfte und die Angeklagte freizusprechen sei. Die Richterin stellte klar, dass Unfallbeteiligte eine sogenannte aktive Vorstellungspflicht haben, die umfasse aber nicht die freiwillige Preisgabe der Personalien an den Unfallgegner. Die Angeklagte sei demnach nur verpflichtet gewesen, auf die Polizei zur Identitätsfeststellung zu warten. "Aber die Polizei wurde ja gar nicht gerufen." Und so gab es denn einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen.

Den Opel habe er inzwischen unrepariert für 280 Euro verkauft. Geld von der Versicherung habe er nicht bekommen, hatte der Zeuge in seiner Aussage noch kundgetan.