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  7. 34-Jähriger nach Drogencocktail am Autosteuer

Tangermünder muss sich auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkohol vor Gericht verantworten 34-Jähriger nach Drogencocktail am Autosteuer

Von Wolfgang Biermann 11.08.2014, 01:25

Stendal l Wegen diverser Straftaten muss sich ein polizei- und gerichtsbekannter Mann aus Tangermünde derzeit in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Stendal verantworten. Dabei geht es um sechsfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis, teils unter Alkohol, teils unter illegalen Drogen und teils mit nicht haftpflichtversichertem Fahrzeug.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, weil er einen Polizist vor die Brust gestoßen haben soll, ist ein weiterer Anklagepunkt. Nicht zuletzt soll der 34-Jährige 36 Cannabis-Pflanzen mehr oder minder offen auf einem Feld zwischen Heeren und Tangermünde angebaut haben. Zudem fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Oktober vorigen Jahres fast 50 Gramm Marihuana und Amphetamine in seiner Wohnung und zudem etwa 50 Cannabis-Samenkörner.

"Ich habe ein anderes Rechtsbewusstsein als Sie"

Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze muss überprüfen, ob ein am 26. Februar am Amtsgericht Stendal ergangenes Urteil zu Recht gesprochen wurde oder nicht. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zu 18 Monaten Gefängnis (ohne Bewährung) verurteilt und ihn in einigen Fällen vom Anklagevorwurf freigesprochen. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.

Gleich zu Beginn machte der Angeklagte ziemlich eindeutig in Richtung Richtertisch klar: "Ich habe ein anderes Rechtsbewusstsein als Sie." Weil er sich als Vorbedingung für den Führerschein einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als "Idiotentest") unterziehen sollte, habe er keinen Führerschein gemacht. Das hätte er nicht eingesehen und fahre "eben ohne".

Lebensgefährtin als Zünglein an der Waage

Er räumt auch ein, seit 1994 regelmäßig Drogen zu konsumieren. Bei einer Fahrt stand er demnach unter dem Einfluss eines wahren Drogencocktails, wie er freimütig bekannte. Der Mix bestand laut Rechtsmediziner Dr. Werner Kuchheuser aus "Wachmacher, Aufputschmittel und Wohlbefinden auslösenden" illegalen Drogen. Unstrittig für den Angeklagten sind nur die Fälle, in denen er von der Polizei gefasst wurde. "Wenn ich nicht angehalten wurde, bin ich auch nicht gefahren", schmetterte er die Aussage einer Zeugin ab. So berichtete eine ehemalige Nachbarin, dass sie ihn am 17. Oktober vorigen Jahres eindeutig am Steuer des Mitsubishi seiner Lebensgefährtin habe fahren sehen.

Die Lebensgefährtin ist denn wohl auch das Zünglein an der Waage bei den angeklagten Drogendelikten. Sie hatte die Polizei per Anzeige auf die Spur mit dem Cannabisfeld gebracht und auch in Vernehmungen ihren Freund belastet. Vor dem Amtsgericht gab sie plötzlich an, mit dem Angeklagten verlobt zu sein.

Rechtsmediziner attestiert volle Schuldfähigkeit

Als Verlobte machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Damit sind alle ihre zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Aussagen vom Gericht nicht verwertbar. Zum Prozessauftakt blieb sie unentschuldigt fern und soll zur Prozessfortsetzung am 15. August aussagen.

Rechtsmediziner Kuchheuser gab indes schon sein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten ab. Dieser sei trotz Alkohol- und Drogenkonsums voll schuldfähig, so das Fazit des Sachverständigen.