Angeklagte blieben Landgericht fern 700 Euro für Eis

Von Wolfgang Biermann 12.08.2014, 01:26

Stendal l Unliebsame, noch dazu teure Post vom Gericht wird in den nächsten Tagen zwei Stendalern ins Haus flattern. Beide waren jüngst ihren Verhandlungen als Angeklagte vor dem Amtsgericht der Hansestadt unentschuldigt ferngeblieben.

1,7 Promille Alkohol im Blut festgestellt

So wird ein 26-Jähriger beschuldigt, am ersten Weihnachtsfeiertag vorigen Jahres in Tangermünde mit seinem Wagen einen anderen Pkw touchiert zu haben und einfach davongefahren zu sein. Schaden: rund 2000 Euro.

In Weißewarte traf er an einem anderen Tag auf eine Polizeistreife, die bei der Kontrolle 1,7 Promille Alkohol im Blut bei ihm feststellte. Zudem soll er unter Drogeneinfluss gestanden haben. Drei Polizeibeamte waren als Zeugen vor dem Landgericht erschienen, der Angeklagte hingegen nicht.

"Vorführen oder Strafbefehl?", fragte der Strafrichter Ulrich Lentner die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Die sprach sich für einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Unfallflucht aus und beantragte eine Geldstrafe von 560 Euro.

Viel härter dürfte den mehrfach vorbestraften 26-Jährigen jedoch die Fahrerlaubnissperre von 18 Monaten treffen, die das Gericht dazu aussprach.

Der zweite Strafbefehl des Stendaler Amtsgerichts wird einem Rolandstädter wegen Ladendiebstahls zugehen. Er ist am 3. Februar dieses Jahres in einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee beim Diebstahl von Kopfhörern und Eis erwischt worden. Die genaue Schadenshöhe wurde nicht genannt. Dafür muss der nicht erschienene Angeklagte nun 700 Euro Geldstrafe zahlen.

Wenn beide Angeklagten ihren Strafbefehl akzeptieren, hat es damit sein Bewenden. Legen sie allerdings Einspruch ein, kommt es erneut zu einer Gerichtsverhandlung.