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Berufung eines Osterburgers wurde zurückgewiesen Es bleibt bei Strafe auf Bewährung

Von Wolfgang Biermann 12.08.2014, 01:26

Stendal l Für einen Osterburger bleibt es bei der Verurteilung zu einer siebenmonatigen Bewährungshaftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Nötigung. Der mehrfach vorbestrafte 39-Jährige scheiterte in der Vorwoche vor dem Landgericht Stendal mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes vom 25. November vorigen Jahres.

Als zweite Instanz befand auch das Landgericht den Angeklagten für schuldig, einen 30-Jährigen Biesestädter am 29. März vorigen Jahres nach dem Osterfeuer zunächst in einer Gaststätte geohrfeigt und ihn später vor der Gaststätte heftig geschlagen und getreten zu haben. Bei einem späteren Zusammentreffen im Mai 2013 soll der Angeklagte den 30-Jährigen erneut zu Boden gebracht und ihm mit weiteren Schlägen gedroht haben, falls er die Strafanzeige gegen ihn nicht zurücknehme.

"Das Amtsgericht hat den Angeklagten zu Recht schuldig gesprochen", sagte die Vorsitzende Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze zur Begründung der Berufungsabweisung. Das Urteil beruhe auf der Aussage des Opfers. Das Gericht sei davon überzeugt, dass der 30-Jährige die Wahrheit gesagt hat. Der Angeklagte hatte die Taten weitgehend bestritten und von einer Verteidigungslage gesprochen. Im Plädoyer hatte sein Verteidiger auf vermeintliche Widersprüche in der Aussage des Opfers hingewiesen. Zumal dieser selbst über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt habe. Die Zweifel sah das Gericht aber nicht. Es stützte sein Urteil auch darauf, dass ein Polizist berichtet hatte, dass der 30-Jährige unmittelbar nach dem Geschehen am 29. März auf ihn "sehr authentisch gewirkt" habe. Er hatte dem Opfer, das ins Krankenhaus zur Notfallambulanz gebracht werden musste, außerdem ein "lädiertes Gesicht" bescheinigt.

Einigkeit herrschte bei Gericht, Staatsanwalt wie auch Verteidigung, dass die Zeugenaussagen in der Mehrzahl "grottenhaft schlecht" waren, wie es Verteidiger Hartmut Pawlitzki mit drastischen Worten beschrieb. "Sie haben die Verhandlung nicht ernst genommen und teils ohne Not gelogen. Wie die berühmten drei Affen wollen sie nichts gehört und gesehen haben und wollten nichts sagen", schätzte Richterin Gießelmann-Goetze die Zeugen ein. Ein halbes Dutzend von ihnen bekommt in den nächsten Tagen Post vom Gericht. Darin eine Aufforderung zur Zahlung von je 300 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise müssen sie drei Tage Ordnungshaft antreten. Sie waren der Ladung zu ihren Aussageterminen unbegründet nicht gefolgt und hatten damit den Prozess weiter in die Länge gezogen, hieß es.

Dazu bestätigte das Landgericht, wie auch das Amtsgericht, dem Opfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. So gaben die Richter dem Angeklagten als Bewährungsauflage eine Zahlung von 1000 Euro an den Verein für Straffälligenbetreuung Stendal auf.