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Richter: Beschuldigter war nicht erreichbar

13.08.2014, 15:38

Stendal (br) l Die Mühlen der Justiz mahlen zuweilen recht langsam. So ist ein gebürtiger Bismarker erst jetzt, mehr als zweieinhalb Jahre nach zwei Alkoholfahrten in der Heiligen Nacht 2011, vom Amtsgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro (500 Euro) verurteilt worden. Darüber hinaus verhängte das Gericht noch eine dreimonatige Fahrerlaubnissperre als Mindestfrist. Strafrichter Thomas Schulz begründete das verspätete Urteil damit, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich für die Justiz nicht zu erreichen gewesen wäre. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.