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Bismarker am Amtsgericht Stendal zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt Zwei Alkoholfahrten in einer Nacht

Von Wolfgang Biermann 14.08.2014, 01:15

Stendal l Die Mühlen der Justiz mahlen zuweilen recht langsam. So ist ein gebürtiger Bismarker erst jetzt, mehr als zweieinhalb Jahre nach zwei Alkoholfahrten in der Heiligen Nacht 2011 vom Amtsgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro (500 Euro) verurteilt worden. Darüber hinaus verhängte Strafrichter Thomas Schulz noch eine dreimonatige Fahrerlaubnissperre als Mindestfrist.

Zwischenzeitlich war er für die Justiz nicht erreichbar gewesen, begründete Richter Schulz die Verspätung. Er habe immer am selben Ort gewohnt, aber keine Post bekommen, beteuerte hingegen der Angeklagte. Weil er sich unlängst selbst bei der Justiz nach dem Stand seines Verfahrens erkundigt hatte, sei das zwischenzeitlich eingestellte Verfahren wieder aufgelebt, erklärte Richter Schulz.

Zum Hergang: Zweimal ging der alkoholisierte Angeklagte als Fahrer eines Pkw der Polizei ins Netz. So wurde eine Streife am Heiligabend um 23.30 Uhr auf ihn aufmerksam, weil an seinem Citroen die Kennzeichen fehlten. Die seien abgefallen und darum hätte er sie im Wageninnern, redete er sich heraus. Die Beamten nahmen Alkohol in der Atemluft wahr und veranlassten eine Blutentnahme. Die ergab 1,24 Promille. Die Polizisten nahmen ihm den Führerschein ab, den er bis heute noch nicht wieder hat, und untersagten die Weiterfahrt.

Beim zweiten Mal lag der Pegel bei 1,75 Promille

Darum scherte er sich offensichtlich wenig. Denn nur wenige Stunden später und wenige Kilometer weiter fanden um 3.30 Uhr andere Polizeibeamte den verunfallten Citroen in einem Straßengraben. Am Steuer der verletzte Angeklagte. Der Wagen war wohl aus einer Kurve herausgetragen worden. Eine zweite Blutentnahme ergab 1,75 Promille.

"Ich hatte damals eine schwierige Zeit, alles ist schief gelaufen ", gab der Angeklagte zu seiner Rechtfertigung an. Er hätte Erinnerungslücken, wisse nichts mehr vom Unfall. Kurz vor dem 24. Dezember hätte er seinen Job verloren. Er sei immer noch arbeitslos und könne keinen Job bekommen, weil zumeist Führerschein und Pkw Einstellungsbedingungen seien und er weder Auto noch Fahrerlaubnis besitze. Vor den Trunkenheitsfahrten war der Bismarker schon zweimal anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt geraten und zu Geldstrafen verurteilt worden.

Wahrscheinlich werde ihm die Führerscheinstelle ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) keinen neuen Führerschein ausstellen. Darauf müsse er gefasst sein, schloss Richter Schulz den Prozess.