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Eine Stendalerin sollte sich wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten EC-Kartenbetrug in sechs Fällen

Von Wolfgang Biermann 26.08.2014, 01:14

Stendal l Eine Stendalerin sollte sich in dieser Woche wegen Betruges in sechs Fällen vor dem Amtsgericht verantworten. Unter falschem Namen soll sie Handyverträge abgeschlossen und bei zwei Apotheken sowie bei einem Versandhaus diverse Gegenstände bestellt haben. Darunter Ohrstecker im Wert von über 600 Euro. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 2000 Euro. Die Angeklagte blieb ihrer Verhandlung ohne hinreichende Entschuldigung fern. Die Rede war von einer Therapie, wofür es aber keine Belege gab.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl über die Zahlung einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à zehn Euro (1000 Euro). Strafrichter Thomas Schulz entsprach der Forderung.

Ein Rentner, der als Zeuge angehört werden sollte, konnte ohne Aussage das Amtsgericht wieder verlassen. Auf einigen seiner ihm entstandenen Kosten wird er wohl sitzen bleiben, den Ärger und Laufereien hatte er sowieso. Die Angeklagte soll nämlich unter seinem Namen einen Handyvertrag abgeschlossen haben. Dazu hatte sie den Personalausweis und die EC-Karte des Rentners verwendet.

Der Telefonanbieter buchte fleißig vom Konto des Mannes ab, insgesamt wohl 700 Euro. Wie die Angeklagte, die unweit des Rentners wohnt, in den Besitz von Personalausweis und EC-Karte gelangte, blieb ungeklärt. Beides fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung. Und sie fand dabei auch verschiedene Klingelschilder mit unterschiedlichen Namen. Derer hatte sie sich wohl für ihre Betrügereien bedient.

Über ihre "Geschäfte" hatte sie anscheinend peinlich genau Buch geführt. Und so hatten die Beamten kein Problem, Art, Umfang und Betroffene der Betrugshandlungen zu ermitteln.