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46-Jährige zu Bewährung verurteilt Auto mit "Polen-Böller" in Brand gesetzt

Von Wolfgang Biermann 27.08.2014, 01:16

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am gestrigen Dienstag in zweiter Instanz eine Stendalerin für schuldig befunden, mittels eines als Brandbeschleuniger eingesetzten sogenannten Polen-Böllers und mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Brandanschlag auf das Auto der Lebensgefährtin ihres Ex-Partners in der Hanseallee (Stendal-Süd) verübt zu haben.

Angeklagte hat kein Alibi

Der Fiat-Transporter im Wert von 13000 Euro brannte am Abend des 13. Juni 2012 völlig aus. Noch heute muss die Besitzerin des Wagens monatliche Raten zahlen, obwohl das Auto nur noch Schrottwert hatte. Die Berufungskammer, die unter Vorsitz von Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze stand, sah den Verbrechenstatbestand der Brandstiftung als erwiesen an und verurteilte die 46- Jährige zu 16 Monaten Gefängnis und setzte die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus.

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 2800 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Damit konnte die Angeklagte zumindest einen Teilerfolg mit ihrer Berufung gegen ein am 29. Januar ergangenes Urteil für sich verbuchen. Denn das Amtsgericht hatte die 46-Jährige wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Herbeiführung einer Explosion zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung - verurteilt.

Dem Urteil zufolge hat die Angeklagte kein Alibi für die Tatzeit. "Die Entlastungszeugen haben ihr kein durchgängiges Alibi liefern können", befand Richterin Gießelmann-Goetze. Die Angeklagte hatte angegeben, an jenem Fußballabend, bei dem Deutschland ein Europameisterschaftsspiel gegen Holland gewann, an einem Autokorso auf der Stadtseeallee teilgenommen zu haben. Doch eine Anwohnerin in Süd, auf deren Aussage stützte sich das Urteil maßgeblich, hatte das Treiben der beiden Brandstifter genau beobachtet. Sie hatte eine blonde Frau und einen Mann gesehen. Details vom Auto des Duos hatte sie sich - bis auf das Kennzeichen - zudem gemerkt. Der Mittäter warf demnach den brisanten Böller in den Lüftungsschlitz des Transporters, der daraufhin in Flammen aufging. "Währenddessen hielt die Angeklagte das Fluchtfahrzeug bereit", hieß es im Urteil.

Löschversuche von Polizei und Anwohnern fruchteten nicht. Erst die Feuerwehr brachte den Brand zum Erlöschen. Aufgrund von Zeugenaussagen fuhr die Polizei noch in der Tatnacht bei der Angeklagten vor. Der Motor ihres Kleinwagens war noch warm. Sie sei überhaupt nicht gefahren, erwiderte die Angeklagte damals auf Vorhalt der Beamten. "Das war eine nachgewiesene Lüge", befand das Gericht.

Dass sie Angst um ihren Führerschein gehabt hätte, weil ihr dieser schon einmal abgenommen worden sei, nahm ihr das Gericht als Begründung der Lüge nicht ab. Einen Anhalt für ein angebliches Komplott von Ex-Freund, dessen Kumpel und der Hauptbelastungszeugin durch abgesprochene Aussagen fand das Gericht, im Gegensatz zur Verteidigerin, auch nicht.

Gericht: Explosion nicht durch Böller herbeigeführt

Allerdings sah das Landgericht, anders als das Amtsgericht und auch die Staatsanwaltschaft, den Tatbestand der Herbeiführung einer Explosion durch den "Polen-Böller" als nicht erfüllt an. Dieser habe nur zur Brandentfachung gedient.

Weil die ALG-II-Empfängerin, die sich mittels Nebenjob monatlich was dazu verdient, nicht vorbestraft ist und eine gute Sozialprognose gegeben sei, könne die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, begründete das Gericht. Die Geldauflage solle als eine Art Denkzettel dienen.