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Eigentümer von Flächen auf dem Flugplatz sehen immense Kosten auf sich zukommen Altlasten sorgen für Ärger

Von Thomas Pusch 02.09.2014, 03:25

In den 90er Jahren wurden Grundstücke, die sich die Wehrmacht zum Bau des Flugplatzes Borstel angeeignet hatte, an die Eigentümer zurückgegeben. Wegen Sicherungsarbeiten und Beräumungskosten haben die nun mehr Ärger als Nutzen mit den Flächen.

Stendal l Detlef Bohnensack ist ratlos. Vom Landkreis Stendal flatterte ihm ein Schreiben ins Haus, das ihn dazu auffordert, den Schutt der abgerissenen Gebäude auf seinem Grundstück am Rande des Flugplatzes Borstel abzuräumen. Das würde ihn 50000 Euro kosten, hat er ausgerechnet. Allein 16 Tonnen Asbestwellblech gehören dazu. "Woher soll ich denn das Geld nehmen", fragt er sich. Und sieht auf der anderen Seite gar nicht ein, dass er als Privatmann die Kosten tragen muss.

1998 wurde seiner Frau das Grundstück zurückgegeben, das die Wehrmacht ihren Vorfahren genommen hatte, um den Flugplatz zu errichten. Nach dem Krieg wurde das Gelände von der Sowjetarmee genutzt. "Das sind doch Folgekosten, die der Staat tragen muss und nicht ein Einzelner", meint Bohnensack. Die Flächen, die dem Bundesvermögensamt gehören, seien schließlich auch auf Kosten aller Steuerzahler geräumt worden.

Zehn Flächen gehören nun wieder Privatpersonen. So wie dem Ehepaar Schütte, das ebenfalls hohe Kosten auf sich zukommen sieht. "Und so etwas kann einem den Schlaf rauben", sagt Rosemarie Schütte. Vor der Enteignung waren auf dem Areal Ackerflächen und Wald. Die Rücknahme der praktisch wertlosen Fläche hätte aber nicht verwehrt werden können. "Zumindest hätten wir alle Kosten tragen müssen", sagt Bohnensack. Nicht nur, dass es nun den Ärger mit den nutzlosen Gebäuderesten gebe, zudem werde hier auch ständig Müll illegal entsorgt.

Mit einem Brief der Stadt Stendal fing es im vergangenen Jahr an. Leerstehende Gebäude müssten gesichert werden, da das Gelände frei zugänglich sei und somit eine Gefahr für spielende Kinder bestehe. Die Gefahrenquellen seien beseitigt worden, nun müsse beräumt werden.

Abfalllagerung verstößt gegen geltendes Recht

Für den Landkreis Stendal ist das ein ganz normaler Verwaltungsvorgang. Nachdem die bemängelten Gebäude abgerissen worden seien, müssten nun die Abfälle entsorgt werden, hieß es auf Nachfrage. Schließlich handele es sich bei den Grundstücken nicht um zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen. Eine Ablagerung von Abfällen verstoße gegen geltendes Recht.

Die Eigentümer seien gebeten worden, bis zum 30. August eine Rückinformation zu ihren Veranlassungen zu geben. Doch die wollen jetzt erst einmal abwarten.