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Wegen Trunkenheitsfahrt Vom Chef-Fahrer zum Arbeitslosen abgestiegen

Von Wolfgang Biermann 10.09.2014, 01:22

Stendal l Was eine Autofahrt unter Alkohol so alles bewirken kann: Sie macht einen Berufskraftfahrer, der über ein Dutzend Jahre lang seinen Chef von Termin zu Termin fuhr, zum joblosen Vorbestraften. Das Amtsgericht Stendal hat am Montag einen Endfünfziger aus der Region wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt und dazu den Führerschein entzogen.

Den hatte er allerdings schon seit dem 25. April nicht mehr. Und er wird noch weitere acht Monate auf ihn verzichten müssen - sofern das Urteil rechtskräftig wird. Der Angeklagte steht vor dem Scherbenhaufen seines beruflichen und wohl auch privaten Lebens. Was war geschehen? Nach Überzeugung des Gerichts war der geständige Endfünfziger an jenem Tag im April zu einer privaten Geburtstagsfeier in der Nähe von Tangermünde eingeladen, wohin er sich mit seinem Auto begab.

Dort trank er nach eigenen Angaben zwischen 17 und 21 Uhr vier Bier. Auf der Rückfahrt hätte er sich gegen 21.40 Uhr in der Tangermünder Kirschallee eine Zigarette angezündet. Die sei ihm aber heruntergefallen. Als er sich nach dem Glimmstengel gebückt habe, hätte er die Gewalt über das Fahrzeug verloren und sei mit den Vorderrädern auf eine Verkehrsinsel geraten. Darauf befindet sich eine Ampel, die stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Schaden: 6118 Euro.

Die Polizei stellte bei der Unfallaufnahme Alkoholgeruch beim Angeklagten fest. Eine von der Amtsärztin vorgenommene Blutentnahme ergab - eine Stunde nach dem Unfall - fast 1,4 Promille Alkohol im Blut. Dazu schrieb die Amtsärztin ins Protokoll "... steht deutlich unter Alkoholeinfluss".

Auto war "faktisch führerlos"

"Das war nicht nur eine Trunkenheitsfahrt, sondern eine Gefährdung des Straßenverkehrs", begründete Richter Lentner das Urteil und wies damit die Argumentation der Verteidigerin zurück. Die hatte lediglich eine minder strafbewehrte Trunkenheitsfahrt gesehen und sich gegen einen Führerscheinentzug ausgesprochen. Der Angeklagte sei "gefahren, obwohl er absolut fahruntauglich gewesen ist". Er habe "die Situation total verkannt und nicht so gehandelt, wie es nüchterne Fahrer tun würden", so Richter Lentner. Das Auto sei faktisch "führerlos" gewesen.

Zu den strafrechtlichen Folgen kommen nun auch noch arbeitsrechtliche. Der Arbeitgeber hat dem Angeklagten nach eigenen Angaben gekündigt. Und die Autohaftpflichtversicherung, die den Schaden an der Ampel vorerst reguliert hatte, will ihn in Regress nehmen. Sie verlangt die 6100 Euro zurück. Dazu kommt der Schaden am eigenen Pkw.