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Unternehmer fordert 10.000 Euro von Bank Sparkasse will Mängel verrechnen

Von Wolfgang Biermann 12.09.2014, 01:15

Stendal l Um ein relativ kleines Mosaikteilchen im Gesamtpuzzle, bei dem es für die Kreissparkasse um Unregelmäßigkeiten im Millionenbereich unter der Ägide des einstigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister geht, verhandelte das Landgericht am Mittwoch im Anschluss an die Bekanntgabe der Prozesstermine betreffs Klage des Ex-Sparkassenchefs gegen seine fristlose Entlassung. Dabei geht es um 10000Euro. Diese Summe will ein in der Ära Burmeister mit Aufträgen vielfach bedachter Bauunternehmer aus einem Ortsteil der Rolandstadt von der Sparkasse haben. Das Geld stehe ihm für die im Auftrag der Sparkasse ausgeführte Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Hallstraße 67 auch zu, hatte die Zivilkammer 1 am Landgericht dem Kläger, Bauunternehmer Hans-Joachim M., schon am 21. Mai bescheinigt (Volksstimme berichtete). Die Sparkasse will diese Kröte jedoch nicht so einfach schlucken und die 10000 Euro mit angeblich noch ausstehenden oder mängelbehafteten Bauarbeiten andernorts aufrechnen. Genauer gesagt mit Dämm- und Isolierungsarbeiten in der ostelbischen Geschäftsstelle Schollene. Das wiederum schmeckt Unternehmer M. überhaupt nicht. Er habe die von Gerhard U., dem seinerzeit dafür bei der Sparkasse zuständigen und inzwischen geschassten Abteilungsleiter, beauftragten Bauleistungen im Jahr 2009 vollends erbracht, argumentiert er. Das bestätigte Gerhard U. als Zeuge.

Ende des Streits ist vorerst nicht in Sicht

Insbesondere geht es um die Feuchtigkeit in den Kellerräumen, die M. laut Sparkasse hätte komplett beseitigen sollen. Doch Ex-Abteilungsleiter U. bestritt am Mittwoch einen derartigen Auftrag. Die Ursachen der Feuchtigkeit hätte Bauunternehmer M. demnach gar nicht beseitigen sollen. Das hätte die Sparkasse als Teileigentümer des alten und im Rahmen der Dorferneuerung sanierten Gebäudes überhaupt nicht allein stemmen dürfen. Das hätte der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bedurft, gab U. an: " Eine komplette Trocknung war gar nicht möglich." Es sei vielmehr nur um eine temporäre, "keine hundertprozentige" Lösung gegangen. Nach zwei bis drei Jahren hätte diese erneut vorgenommen werden müssen. Das habe M. 2009 nicht nur gesagt, sondern etwa zwei Jahre später auch erstmalig ausgeführt. Beschwerden vom Geschäftsstellenleiter hätte er dazu nicht gehört, so der Zeuge weiter. Doch die Sparkasse zielt offenbar mit ihrer Aufrechnung nicht nur auf die Ausführung der Innenarbeiten, sondern auch auf Arbeiten an der Gebäudehülle, wie Sparkassenanwalt Enrico Klingbeil sagte.

Das Landgericht will am 15. Oktober über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Dazu forderte Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg als Vorsitzende Richterin von Bauunternehmer M. bis Ende dieses Monats einen weiteren aufklärenden Schriftsatz ein.