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Schlagringfund erhöht das Strafmaß Drogendealer verschweigt Komplizen

Von Wolfgang Biermann 15.09.2014, 01:32

Stendal l Im Prozess um den Handel mit Drogen (Amphetamine, Haschisch, Marihuana und Ecstasy) hat ein 25-jähriger Stendaler am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stendal ein Geständnis abgelegt. Er räumte den ihm zur Last gelegten Rauschgifthandel ein, wollte aber nichts über seine Lieferanten und Hintermänner sagen. "Ich habe Angst", begründete der zweifach wegen Drogenbesitzes vorbestrafte Angeklagte sein Schweigen.

Die Polizei war auf ihn im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen seinen gesondert verfolgten Hauptabnehmer gestoßen. Außerdem hatten aufmerksame Nachbarn von dem Drogenhandel in ihrem Haus Wind bekommen und ihn angezeigt. Die Polizei durchsuchte daraufhin am 7. März die Wohnung, wie vier Kripobeamte am Donnerstag als Zeugen aussagten. Dabei fanden sie mithilfe eines Drogenspürhundes diverse Mengen Rauschgift. Das Ecstasy (Aufputsch-Droge) sei eine "Draufgabe" von seinem Lieferanten gewesen. Das habe er nicht verkaufen, sondern selbst konsumieren wollen, führte der 25-Jährige an.

Entscheidend für den Prozessausgang dürfte der Fund eines Schlagringes in seiner Hosentasche am Tag der Durchsuchung sein. Denn wie Gericht und Staatsanwaltschaft dazu bekundeten, hat der Gesetzgeber das Mitführen einer Waffe - und als solche gelte der Schlagring - beim Drogenhandel unter hohe Strafen gestellt. Egal, ob die Waffe zum Einsatz kam oder kommen sollte, stünden darauf als Minimum fünf Jahre Gefängnis.

Der Angeklagte hatte angegeben, sich den Schlagring beschafft zu haben, weil in seine Wohnung eingebrochen und die Eingangstür demoliert worden sei - "als Schutz vor Einbrechern". Den hätte er bei seinen Geschäften "nie am Mann gehabt", sondern im Flur aufbewahrt. Just am Tag der Durchsuchung hätte er ihn "entsorgen" wollen, gerade als die Polizei eintraf. Weil sein Vermieter tags zuvor eine neue Wohnungseingangstür habe einbauen lassen, hätte er keinen Bedarf mehr für den Schlagring gehabt.

Für heute kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Galler die Plädoyers und auch das Urteil an.