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Nazistische Posts bei Facebook Weniger Strafe für 24-Jährigen

05.11.2014, 01:13

Stendal (ta) l Diese Strafe war ihm dann doch zu hoch: 1620 Euro sollte ein 24-jähriger Osterburger bezahlen, weil sich auf seiner Facebook-Seite verfassungswidriges Bildmaterial befand. Dafür wurde er bereits im Juni vom Amtsgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 18 Euro (insgesamt 1620 Euro) verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er seiner Verteidigerin, Katja Sonne Albrecht, Berufung ein. Das Strafmaß sei viel zu hoch bemessen. Immerhin sei ihr Mandant von Anfang an einsichtig und geständig gewesen, argumentierte die Verteidigerin. Bereits im ersten Verhandlungsprozess habe er erklärt, dass ihm nicht bewusst war, dass sich das Bildmaterial auf seine Facebook-Seite befand. Erst durch ein Brief von der Polizei sei er darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich auf seinem Facebook-Profil Fotos mit volksverhetzendem Ausmaß befanden. So soll es sich dabei um Bilder von Gasflachen gehandelt haben, auf denen das Konterfei von Adolf Hitler angebracht und darunter der Spruch: "Es ist kein Zufall, dass das Gaspedal rechts ist", beziehungsweise "Dafür stehe ich mit meinem Namen".

Einsicht fällt zu Gunsten des Beschuldigten aus

Auch im Berufunsprozess entschuldigte sich der 24-jährige Osterburger für diese Aktion. Er wisse nicht, wie das Material auf seine Seite gekommen sei. Jemand anders müsse es auf seine Seite gepostet haben. Er selbst habe die Seite sofort nach Erhalt des Polizeibriefes bereinigt. Seine Verteidigerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Einsicht des jungen Mannes und fügte hinzu, dass er aufgrund seines geringen Lehrlingseinkommens kaum in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dazu noch die Geldstrafe abzubezahlen. Sie beantragte eine Herabsetzung der Strafe auf 40 Tagessätze á fünf Euro (insgesamt 200 Euro).

Die Staatsanwaltschaft hingegen hielt an dem bereits verhängten Strafmaß fest. Sie glaubte dem Anklagten nicht, dass er von den Posts nicht gewusst hätte. Außerdem hätten die Bilder durch die 573 Facebook-Freunde des 24-Jährigen eine hohe Reichweite erzielt und seien weit verbreitet worden. Desweiteren zog die Staatsanwaltschaft die Vorstrafen des Osterburgers in Betracht, der allerdings noch nie wegen rechtsextremistischen Verhaltens, sondern hauptsächlich wegen Diebstahls verurteilt worden war.

Das Gericht entschied sich für einen Zwischenweg und verurteilte den 24-Jährigen nun zu 80 Tagessätzen á 10 Euro (insgesamt 800 Euro). Damit hat sich die Geldstrafe um die knapp die Hälfte reduziert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich das Einkommen des Beschuldigten dem Existenzminimun nähere und eine Geldstrafe ihn empfindlich träfe. Außerdem sei er von Anfang an geständig gewesen und habe sich von den volksverhetzenden Bildern auf seiner Facebook-Seite distanziert. Das sei zu seinen Gunsten ausgefallen.