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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Beschuldigte wegen Wahlfälschung und Urkundenfälschung Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

08.11.2014, 01:07

Stendal l Die Staatsanwaltschaft lässt sich bei der Aufarbeitung der Wahlfälschungsvorwürfe nicht in die Karten gucken. Es gebe "Durchsungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen fünf Beschuldigte", die am Mittwoch vollstreckt worden seien - detaillierter mag Sprecherin Brigitte Strullmeier derzeit nicht werden.

Die Strafverfolger ermitteln wegen Wahlfälschung und Urkundenfälschung. Erhärten sich die Vorwürfe, ist die Strafe hoch: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in Paragraph 107a des Strafgesetzbuches. Das gleiche Strafmaß gilt bei Urkundenfälschung.

Der bisherige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ließ seinen - inzwischen ehemaligen - Parteifreund, CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel, am Donnerstag erklären, er wolle "alles tun, um seine Unschuld zu beweisen". Sein Parteiaustritt und Rückzug von allen Ämtern sei "kein Schuldeingeständnis".

Gebhardt hatte da keine große Wahl mehr. Seine bisherigen engen Vertrauten Wolfgang Kühnel und Hardy Peter Güssau hatten die drei dafür nötigen Erklärungen unterschriftsreif vorbereitet.

Der 41-Jährige - bisher Aktivposten bei nahezu jedem Ereignis mit christdemokratischer Beteiligung - wird jetzt von der Partei wie eine heiße Kartoffel behandelt. Zu tief sitzt der Schock über die offenkundige Wahlmanipulation. Mehrere Parteifreunde hatten sich bereit erklärt, als Bevollmächtigte - in einem Fall waren es 30 anstelle der maximal erlaubten vier Briefwahlunterlagen - im Rathaus abzuholen. Die Dokumente habe Gebhardt ihnen zuvor übergeben.

Die Volksstimme hatte Gebhardt unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 3. Juni mit folgender Frage konfrontiert: "Für die Briefwahl gibt es Grundsätze (z.B. bei Vollmachten). Können Sie versichern, dass bei Ihrem Ergebnis von Ihnen (und/oder ggf. weiteren Ihrer aktiven Unterstützer) dagegen nicht verstoßen worden ist?" Seine Antwort: "Das kann ich eindeutig bejahen."

In der Mail bedankte er sich "herzlich bei den Wählern und Wählerinnen". Inzwischen steht fest, dass etliche der angeblichen Vollmachtgeber ihre Wahlunterlagen überhaupt nicht erhalten haben.

In zehn Fällen liegen diese Wahlscheine bei der Staatsanwaltschaft. Sie dürfte spätestens vor Gericht offenlegen, wo die Kreuze gesetzt worden sind.