1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Abmahnung für Schredder-Panne

EIL

Abmahnung für Schredder-Panne

14.11.2014, 17:10

Die bei der Magdeburger Staatsanwaltschaft im September aus Versehen geschredderten 88 Aktenordner für die Ermittlungen im Stendaler Sparkassen-Skandal ziehen disziplinarische Konsequenzen nach sich: Der Mitarbeiter erhielt eine Abmahnung.

Stendal/Magdeburg l Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva von Angern (Linke) gibt jetzt zudem näher als bislang bekannt Aufschluss darüber, wie es zu der Panne gekommen ist. So würden in dem Asservantenraum, "der für die Lagerung umfangreicher Beweismittel dient" aufgrund begrenzter Raumkapazitäten auch Asservate gelagert, "die zur Vernichtung bestimmt sind".

Elf Kartons landeten im falschen Container

Um Platz für die Einlagerung von 140 Umzugskartons mit Asservanten aus einem kürzlich beim Landgericht Magdeburg abgeschlossenen Verfahren zu schaffen, habe der Stellvertreter des erkrankten Asservantenverwalters in der - so wörtlich in der Antwort der Landesregierung - "irrigen Ansicht" auch die elf Kartons mit den Sparkassen-Akten aussortiert. Er "verbrachte sie in ein eigens gesichertes Transportbehältnis einer Entsorgungsfirma, die das Behältnis später abtransportiert und die darin befindlichen Asservate unverzüglich vernichtet hat".

Der Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft, Frank Baumgarten, wollte die Volksstimme-Informationen, dass der betreffende Mitarbeiter abgemahnt worden ist, nicht weiter kommentieren. Er sprach jedoch von "Konsequenzen".

Für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätte diese unfreiwillige Vernichtung kaum Auswirkungen, sagte Baumgarten. Die hierfür bedeutsamen Dokumente seien "überwiegend" als Kopien in den Akten gewesen. Da die Originale bei der Kreissparkasse noch vorhanden seien, wäre hier kein Schaden entstanden.Die Mehrzahl der Unterlagen, die unwiederbringlich vernichtet seien, habe die Staatsanwaltschaft zur Verwahrung erhalten. "Sie sind für das Strafverfahren nicht von Bedeutung", betonte Baumgarten.

Verfahren zieht sich bis ins nächste Jahr

Wann die vor mehr als einem Jahr begonnenen Ermittlungen abgeschlossen sind, vermag der Sprecher der Staatsanwaltschaft noch nicht abzuschätzen. In diesem Jahr sei damit indes nicht mehr zu rechnen, heißt es.

Nach Informationen der Sparkasse konnten 27 der 88 Ordner unmittelbar wieder rekonstruiert werden. Bei 28 gehe dies nur "mit erheblichem Aufwand". Der Inhalt von 33 Ordnern könne dagegen nicht mehr wieder hergestellt werden.

Wie berichtet, hat der Generalstaatsanwalt Ende September als Konsequenz der Behörden-Panne die Kontrollvorgaben bei Aktenvernichtungen verschärft. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf von Angerns Fragen schreibt, sind zu vernichtende Asservante nunmehr "zusätzlich durch gut sichtbare farbliche Maßnahmen" wie Aufkleber zu kennzeichnen. Bei der Abholung der Unterlagen, die zur Vernichtung freigegeben worden sind, ist durch einen zweiten Bediensteten das "Vier-Augen-Prinzip" bei der Kontrolle einzuhalten.