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Richter und Staatsanwaltschaft lehnen Deal ab / Angeklagter in Geldnot, nachdem Mutter verstorben war 55-Jähriger gibt Anbau von Cannabis zu

Von Wolfgang Biermann 22.11.2014, 01:11

Stendal l Etwas ungewöhnlich gestaltete sich am Landgericht Stendal der Prozess um das Betreiben einer sogenannten Indooranlage zur Drogengewinnung. Der Verteidiger eines wegen Handels mit Rauschgift angeklagten 55-jährigen Westaltmärkers suchte das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht, um einen Deal - Geständnis gegen Strafmilderung - auszuhandeln. Doch weder Richter noch Staatsanwaltschaft sahen angesichts der klaren Beweislage dazu eine Notwendigkeit. Wie berichtet, ist ein gebürtiger Wolfsburger angeklagt, im Stallgebäude eines Gehöfts in einem Dorf im Altmarkkreis Salzwedel Cannabis angebaut zu haben, um daraus Drogen zu gewinnen.

Nach Durchsuchung für sechs Wochen in U-Haft

Ja, er habe vorgehabt, Drogen zu verkaufen, gab der Angeklagte dann auch zu. In einem Laden in Hannover, das unter Beobachtung von niedersächsischen Ermittlern stand, und bei Kumpels, deren Namen er nicht nennen wollte, habe er sich das dafür benötigte Equipment besorgt. Geldnot nannte er als Grund für sein strafbares Tun. Seine Mutter hätte ihn jahrelang finanziell unterstützt. Nachdem sie gestorben war, hätte er keine andere Möglichkeit gesehen, um an Geld zu kommen. Er habe wohl einen Job, doch der reiche nicht für den Lebensunterhalt.

Zum Drogenverkauf sei es aber nicht gekommen. Die Polizei durchsuchte nach Hinweis ihrer niedersächsischen Kollegen am 24. Juni das Grundstück und fand insgesamt gut 170 Cannabispflanzen und -setzlinge, Drogen und Drogenbestandteile sowie Utensilien zur Rauschgiftgewinnung und Verarbeitung.

Das ebenfalls entdeckte Bargeld in Höhe von 4300 Euro soll aus dem Nachlass seiner Mutter stammen und nichts mit den Drogengeschäften zu tun haben, gab der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte an. Nach der Durchsuchung war er für sechs Wochen in U-Haft.

Am 26. November werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und auch das Urteil der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler erwartet. Ein geplanter Fortsetzungstermin entfällt.