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Brief-Nachwahl muss korrigiert werden Fünf weitere Wahlscheine sind gültig

22.11.2014, 01:15

Stendal (mr) l Bei der Wiederholung der Briefwahl am 9. November müssen mindestens fünf Wahlscheine zu den 837 gültigen hinzugefügt werden. Das ist das Zwischenergebnis der Überprüfung der elf Wahlbriefe, die am Wahltag von Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt zunächst aussortiert worden sind. Sie waren bei der Auszählung zunächst nicht gewertet worden, da sie von den 189 Wahlberechtigten stammen, für die im Mai zwölf Bevollmächtige gesetzeswidrig die Wahlunterlagen abgeholt hatten. In mindestens 50 Fällen sind hier nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Unterschriften gefälscht worden.

Auf Volksstimme-Nachfrage erläuterte der Wahlleiter gestern ein Zwischenergebnis: Bei drei der elf Wahlberechtigten soll die Unterschrift im Mai gefälscht worden sein - sie waren damit am 9. November nicht wahlberechtigt. In fünf Fällen haben die Wähler versichert, im Mai eine Vollmacht erteilt zu haben. Drei Fälle sind noch nicht abschließend geklärt.

Kleefeldt will in der nächsten Woche den Wahlausschuss über den aktuellen Stand informieren. Dann soll entschieden werden, ob und wie die gültigen Stimmen in das Wahlergebnis eingepflegt werden können. "Das wird sehr schwer", räumt der Wahlleiter ein. Angesichts der geringen Menge besteht die Gefahr einer Verletzung des Wahlgeheimnisses, was eine komplette Neuwahl nach sich ziehen würde. Dies gilt auch für den Fall, wenn die fünf Wahlscheine nicht gewertet würden. Dies will der Wahlleiter mit dem Wahlausschuss erörtern und das weitere Vorgehen abstimmen.

Neuwahl im Juni?

In Rathaus und Stadtpolitik werden bereits Szenarien für eine Neuwahl entwickelt. Sie müsste binnen vier Monaten nach Feststellung der Ungültigkeit der Wahl stattfinden. Eine Variante ist, sie mit der Wahl des Oberbürgermeisters, die für Juni 2015 vorgesehen ist, zu verbinden. Der Stadtrat bliebe bis dahin im Amt.